Kasachstan (de)
- Hauptstadt:
- Astana 
- Int. Kennzeichen:
- KZ 
- Sprache
- Kasachisch, Russisch 
- Gängige Fremdsprachen:
- Russisch 
- Währung:
- 1 Tenge (T) = 100 Tiin 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +5 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +4h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Zwischenstecker erforderlich (nur in internationalen Hotels österreichische Stecker) 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 21.07.2010
Sicherheit
Partielle Reisewarnung für Südkasachstan, Kyzyl Orda und Dzhambul (Zhambyl)
Aufgrund der ersten in diesem Jahr aus Südkasachstan gemeldeten Fälle von Krim-Kongo-Fieber (CCHFV, Crimean-Congo-Hemorrhagic-Fever-Virus), an dem 2009 mindestens acht Menschen verstorben sind (bei 26 gemeldeten Erkrankungsfällen) wird zu Vorsicht geraten.
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Aufgrund der aktuellen Wirtschaftsentwicklung wird derzeit im Zusammenhang mit erhöhter Arbeits- losigkeit ein Ansteigen von kriminellen Straftaten beobachtet.
Auf dem gesamten Territorium ist die Kriminalität gegenüber AusländerInnen sehr hoch. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Reisende sollten nur wenig Bargeld und Wertgegen- stände, wie Schmuck und Uhren, sichtbar mitnehmen. Dies gilt insbesondere beim Besuch der großen Märkte. Dokumente sollten fotokopiert werden. Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung sowie öffentlichen Gebäuden ist verboten.
Es wird vor allem in den größeren Städten davor gewarnt, vorbeifahrende Taxis direkt an der Strasse anzuhalten. Vielmehr empfiehlt es sich, in Hotels oder Restaurants darum zu ersuchen, dass ein Taxi telefonisch bestellt wird (Bekanntgabe des Autokennzeichens; s. auch Pkt. „Verkehr“).
Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle sehr niedrig ist.
Bergwanderungen in entlegene Gebiete sollten nur in Begleitung von Bergführern und/oder Sicherheits- kräften unternommen werden.
Reisende, die sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchten, müssen sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genau zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthalts regelmäßig zu über- prüfen.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche, Dienst,- und Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Botschaft der Republik Kasachstan
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Mind. 6 Monate bei Ausreise (nach Ablauf des Visums)
Da die Behörden der Republik Kasachstan ähnlich den Schengener Vertragsstaaten zwischen der Gültigkeitsdauer eines Visums (z.B. ein Jahr) und der mit einem Visum genehmigten maxi- malen Aufenthaltsdauer (z.B. 90 Tage während eines Jahres) unterscheiden, ist genau darauf zu achten, dass die genehmigte Aufenthaltsdauer nicht überschritten wird. Der Botschaft wurde in jüngster Zeit von mehreren Fällen berichtet, in denen europäische Staatsangehörige für kurze Zeit in Arrest genommen wurden, da sie während der Gültigkeitsdauer des Visums die geneh- migte maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen überzogen hatten. - Miteintragung von Kindern: bis zum 12. Lebensjahr
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert; Achtung! Gegebenenfalls ist ein kasachisches Ausreise- („Exit“-) Visum erforderlich.
- Sonstiges: Pässe mit kasachischen Einreisevisa sind bereits bei Ausstellung durch die jeweil. kasachische Auslandsvertretung für höchstens 90 Tage (abhängig von der Gültigkeitsdauer des Visums) registriert, indem eine weiße Registrations-/ Migrationskarte mit Personendaten und Siegel in den Pass eingefügt wird. Bei Einreise auf einem Internationalen Flughafen wird diese Karte ein zweites Mal abgestempelt. Die Verlängerung der Registrierung über 90 Tage hinaus erfolgt durch die Organe des Innenministeriums am jeweils aktuellen Aufenthaltsort.
Bei Nutzung von Grenzübergangsstellen, die noch nicht am Registrierungsverfahren teilnehmen, vor allem also bei Einreise auf dem Land- und Seeweg, bleibt es beim bisherigen Verfahren:
Innerhalb von 5 Kalendertagen ab Grenzübertritt muss ein Ausländer beim zuständigen UMP (Behörde für Pass- und Visumangelegenheiten) registriert werden. Bei Nichtregistrierung drohen Sanktionen, die von Geldstrafen bis zur Verweigerung der Ausreise reichen können. Die meisten Hotels sind berech- tigt, die Registrierungen für Ausländer durchzuführen. In der Regel ist jeder Besucher verpflichtet, sich selbst registrieren zu lassen. Grundsätzlich können auch Reisebüros vor Ort gegen eine entsprechende Gebühr die Registrierung beim UMP übernehmen. Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.
Laut Mitteilung des Außenministeriums der Republik Kasachstan sind die folgenden Gebiete für den Besuch von Ausländern provisorisch gesperrt:
1. Das Territorium der städtischen Siedlung Gvardeiskij, begrenzt von den Koordinatenpunkten der Ortschaften Matibulak (Roslavl) Gebiet Almaty (75°16’25; 43°33’58), Matebulak Gebiet Almaty (75°15’35; 43°36’9) und der Ausweichstelle Kulshabasy Gebiet Schambyl (75°06’04; 43°34’18), die selbst nicht zum Sperrgebiet gehören - bis zum Jahr 2015.
2. Die Stadt Baikonur sowie die Bezirke Karmakschinsk und Kasalinsk im Gebiet Kysylorda - bis zum Jahr 2015.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung Tenge ist nicht erlaubt; die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, jedoch deklarationspflichtig. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar oder EURO in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten. In Almaty kann auch Bargeld über Bankomaten bezogen werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch 1000 Zigaretten od. 1000 Gramm Tabak sowie 1 1/2 Liter Alkohol und 2 Liter Wein). Wertvollere Gegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von Lebensmitteln ist verboten. Zollgesetze und -regelungen ändern sich in Kasachstan unverhältnismäßig häufig. Daher können an dieser Stelle keine verbindlichen Angaben über Art und Menge der Waren gemacht werden. Eine Liste der genauen Zoll- sätze und -beschränkungen kann beim kasachischen Zollamt bzw. über die Kasachische Botschaft in Österreich erfragt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung Tenge ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Das Reisegepäck muss vollständig wiederausgeführt werden. Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen ist lediglich mit einer Genehmigung erlaubt. Edel- metalle sowie Pelze dürfen nicht ausgeführt werden. Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Ausgeprägtes kontinentales Steppenklima mit starken Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht, Sommer und Winter. Mildere klimatische Bedingungen herrschen in Süd- und Südostkasachstan vor.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und des Medikamentenmangels entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard. In der Nähe der Stadt Semipalatinsk, im Osten des Landes, wurden zwischen 1949 und 1989 zahlreiche Atomversuche durchgeführt. Das Testgelände und seine Umgebung gelten als radioaktiv verseucht. Verzichten Sie deshalb in dieser Region auf den Ge- nuss gewisser einheimischer Nahrungsmittel wie Milchprodukte, Eier, Pilze etc. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur die regelmäßig benötigten Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen sowie Einwegspritzen und Verbandsmaterial beinhaltet, wird dringend empfohlen. Im Sommer empfiehlt sich die Mitnahme von Insektenschutzmitteln.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Rei- senden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01- 403 8343) jedoch eine vorbeugende Impfung für Individualtouristen und bei längeren Auf- enthalten gegen Tollwut. Malariaprophylaxe ist nicht notwendig.
Vorsicht
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversiche- rung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Kranken- transportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden. Auf die erhöhte Gefahr im Straßenverkehr durch die schlechten Verkehrsbedingungen, unzureichende Beschilderung, den besonders im Winter desolaten Straßenzustand, sowie mangelnde Fahrdisziplin vieler Verkehrsteilnehmer sowie technische Unzu- länglichkeiten wird hingewiesen. Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend ab- geraten, insbesondere im Süden Kasachstans. Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Usbekistan (in der Nähe des Grenzübergangs Saryagash) soll es zu bewaffneten Überfällen auf Reisende ge- kommen sein.
Überlandfahrten sollten nach Einbruch der Dunkelheit generell unterlassen werden. Vor der Nutzung privater Taxis wird wegen der Gefahr von Raubüberfällen gewarnt. Es sollten ausschließlich offizielle Taxis, die auf dem Dach und seitlich als solche gekennzeichnet sind, benutzt werden.
Im Inlands- sowie im grenzüberschreitenden Flug-, Bus- und Bahnverkehr kommt es häufig zu Ver- spätungen, die Einhaltung europäischer (Sicherheits-)Standards ist nicht gegeben.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in Kasachstan straffrei gestellt. Sexuelle Handlungen werden in der Öffentlichkeit speziell außerhalb von größeren Städten nicht toleriert und sind auf Grund islamischer Tradition generell unerwünscht.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Voll- ständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
