Serbien (de)
- Hauptstadt:
- Belgrad 
- Int. Kennzeichen:
- RS 
- Sprache
- Serbisch; Albanisch (in Südserbien); Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Ruthenisch (Vojvodina) 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, Deutsch, Italienisch 
- Währung:
- 1 Dinar (Din) = 100 Para 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 25.06.2010
Sicherheit
Das Ausmaß der Gefährdungen, denen Urlauber und Reisende in Serbien ausgesetzt sind, übersteigt nicht das in anderen europäischen Urlaubsländern übliche Niveau. Beeinträchtigungen können daher durch Beachtung der gleichen Vorsichtsmaßnahmen, die bei Aufenthalten in anderen, von Touristen stark frequentierten Ländern üblich sind, entsprechend vermieden werden.
In den Großstädten und Touristenzentren sollte nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten fotokopiert werden. Allenfalls besteht die Gefahr von Auto-, Trick- und Taschendiebstählen. Reisende mit eigenem PKW müssen sich des Risikos eines Diebstahls bewusst sein, da insbesondere Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen bevorzugtes Ziel von Autoeinbrüchen sind. Gepäck mit Wertgegenständen oder Dokumente sollten niemals im Auto zurückgelassen werden. Auch der Straßenverkehr ist wegen zahlreicher Unfälle und schlechter Straßen als gefährlich einzustufen.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Einreise
- Visumspflicht: Nein
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis
- Passgültigkeit: Der Reisepass bzw. Personalausweis muss bis zur Ausreise gültig sein
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Die Miteintragung wird bis zum 12. Lebensjahr des Kindes akzeptiert.
- Sonstiges: Für Aufenthalte - länger als 90 Tage - ist weiterhin ein Visum an der zuständigen serbischen Vertretungsbehörde zu beantragen.
- In Serbien gilt die polizeiliche Anmeldepflicht innerhalb von 24 Stunden. Die polizeiliche An- und Abmeldebestätigung wird auch vereinzelt bei der Ausreise aus Serbien von den Grenzbehörden verlangt.
- Männliche Reisende, die die serbische Staatsangehörigkeit besitzen bzw. (diese oder die jugoslawische Staatsangehörigkeit) früher besessen haben, sollten eine Bestätigung über die Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes in Österreich der zuständigen serbischen Behörde (eventuell über die Botschaft der Republik Serbien in Wien) vorweisen. Zudem sollte bei der Einreise nach Serbien eine schriftliche Wehr- bzw. Zivildienstbestätigung mitgeführt werden, um einer möglichen Festnahme wegen Nichtableistung des Militärdienstes vorzubeugen.
- Bei der Ausreise aus Serbien in den Kosovo wird ein Einreiseformular mit den persönlichen Daten ausgestellt, das bei der Rückreise vorzuweisen ist. Die Rückreise aus dem Kosovo nach Serbien ist nicht möglich, wenn die letzte Einreise in den Kosovo von einem Drittland aus erfolgt war.
- Reisende mit Ein- oder Ausreisestempeln der Republik Kosovo im Reisepass müssen in jedem Fall damit rechnen, nicht damit nach Serbien einreisen zu dürfen.
- Reisende mit Personalausweis, die durch die Republik Serbien in den Kosovo einreisen wollen, müssen bereits bei der Einreise in die Republik Serbien von den serbischen Grenzbehörden eine Bestätigung über die erfolgte Einreise verlangen, welche bei der Einreise in den Kosovo vorgezeigt werden muss.
- Bei Einreise mit dem PKW ist die Grüne Versicherungskarte mit der Gültigkeit für Serbien (SRB; nicht SCG!) vorzuweisen.
Einfuhr
Fremde Staatsbürger
- die nach Serbien als Touristen oder Geschäftsleute einreisen oder im Transit sind, können fremde Währungen uneingeschränkt einführen. Der eingeführte Devisenbetrag ist beim Zollbeamten zu deklarieren. Mit der Bestätigung kann dieser Betrag anlässlich der ersten Ausreise aus Serbien wieder ausgeführt werden. Dinar können bis zu einem Gegenwert in Höhe von 10.000,- € pro Person ein- und ausgeführt werden.
- können Devisen, welche sie von ihrem Devisenkonto bzw. einem Sparbuch in Serbien abgehoben haben, mit einer Bankbestätigung anlässlich der ersten Ausreise aus Serbien wieder ausführen. Sollten gleichzeitig Devisen, Dinar oder Reiseschecks ausgeführt werden, kann dieser Betrag nicht höher als 10.000,- € sein.
Es wird empfohlen, auf die Ausstellung, bzw. Vidierung einer schriftlichen Devisendeklaration durch die Grenzbehörden zu bestehen. Verstöße gegen die Deklarationspflicht können bei Ausreise mit Beschlagnahme der Geldmittel geahndet werden. Die Rückgabe des Geldes ist mit langwierigen, oft jahrelangen Prozeduren verbunden. Im Falle einer Beschlagnahme ist auf jeden Fall auf einer schriftlichen Bestätigung zu bestehen, ohne die eine Refundierung des beschlagnahmten Geldes aussichtslos ist.
Der Geldwechsel von EURO ist möglich, Kreditkarten werden in guten Hotels und Geschäften sowie bei modernen Tankstellen auf Autobahnen und Schnellstrecken akzeptiert. Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Darüber hinaus gehende Gegenstände müssen bei der Einreise deklariert werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungsbeträgen im Gegenwert von über 10.000,- € pro Person ist nur in der Höhe statthaft, die bei der Einfuhr deklariert worden ist. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, auf die Ausstellung, einer schriftlichen Devisendeklaration durch die Grenzbehörden zu bestehen. Verstöße gegen die Deklarationspflicht können bei Ausreise mit der Beschlagnahme der Geldmittel geahndet werden. Die Rückgabe des Geldes ist mit langwierigen, oft jahrelangen Prozeduren verbunden. Im Falle einer Beschlagnahme ist auf jeden Fall auf einer schriftlichen Bestätigung zu bestehen, ohne die eine Refundierung des beschlagnahmten Geldes aussichtslos ist. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Kontinentales Klima mit warmen Sommern und kalten Wintern (mitteleuropäische Vegetation: Laub- und Nadelwälder).
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Gesundheit
Aufgrund der unzureichenden hygienischen Verhältnisse und der mangelnden medizinischen Versorgung entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard, so dass häufig nicht einmal eine angemessene Betreuung von Notfall-Patienten gesichert ist. Es gibt nur einige gute private Kliniken oder Arztpraxen. Es ist anzuraten einen Auslandskrankenschein (A-YU 3) mitzunehmen.
Auch in Serbien verbreitet sich die so genannte Schweinegrippe H1N1 epidemisch. Schulen, Kindergärten, Theater, Kinos, etc. sind nach wie vor geöffnet, Massenveranstaltungen sind jedoch besser zu meiden. Auf der Homepage des serbischen Gesundheitsministeriums können aktuelle Informationen auch in Englischer Sprache abgerufen werden. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen sollten gemäß den Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit getroffen werden.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Die hygienischen Verhältnisse entsprechen vor allem im Süden nicht dem europäischen Standard. Das Leitungswasser (vor allem in Belgrad) ist stark gechlort und sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Eisenbahnen, Busverbindungen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung sowie die grüne Versicherungskarte mit der Gültigkeit für Serbien (SRB; nicht SCG!) mitzuführen.
Es gilt 0,5 Promille. Für die Benützung von Autobahnen und ähnlich ausgebauten Straßen sind Gebühren an den Mautstellen (in Dinar oder Euro bzw. mit Kreditkarte) zu entrichten. Von einem Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr wird aufgrund des schlechten Straßenzustandes abgeraten.
Inhaber eines österreichischen Führerscheines sind zum Lenken eines Kraftfahrzeuges vom Zeitpunkt der Einreise nach Serbien bis zur Dauer von sechs Monaten berechtigt. Bei einem längerfristigen, ständigen Aufenthalt in Serbien muss eine Umschreibung des österreichischen Führerscheines bei der für den Wohnsitz in Serbien zuständigen Verkehrsbehörde beantragt werden. Anlässlich dieser Umschreibung wird der österreichische Führerschein von der Verkehrsbehörde vorübergehend einbehalten. Bei Verlust des Führerscheins darf offiziell nicht weiter gefahren werden. Die von der Polizei ausgestellte Verlustbestätigung dient nur zum Nachweis des Verlustes für die Neuausstellung, nicht zur Weiterfahrt.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in Serbien nicht strafbar.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
