Jemen (de)
- Hauptstadt:
- Sana'a 
- Int. Kennzeichen:
- YE 
- Sprache
- Arabisch 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch 
- Währung:
- 1 Yemen-Rial (YRL) = 100 Fils 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +2 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +1 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung 05.01.2010
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung im Jemen hingewiesen und von nicht unbedingt erforderlichen Reisen außerhalb von Sana’a und Aden abgeraten.
Partielle Reisewarnung für die Provinzen Al-Djauf, Marib, Shabwa, Sa’ada (gültig seit 22.12.2005) und Hadramaut (gültig seit 21.1.2008) und Abyan.
In der Vergangenheit kam es vermehrt zu terroristischen Anschlägen. Zuletzt wurden im Juni 2009 mehrere Ausländer im Norden des Jemen entführt, 3 von ihnen wurden kurz danach tot aufgefunden, der Aufenthalt der anderen ist seither unbekannt. Im März 2009 fielen 4 koreanische Touristen einem Selbstmordattentat in Shibam (Hadramaut) zum Opfer, im September 2008 ereignete sich ein schwerer Terroranschlag auf die US-Botschaft in Sana'a (10 Tote), im März 2008 wurde die US-Botschaft mit Mörsergranaten beschossen. Bei einem Angriff auf einen Konvoi belgischer Touristen kamen im Januar 2008 zwei Belgier und zwei Jemer ums Leben. Von Reisen in die Provinz Hadramaut wird weiterhin ganz abgeraten.
Seit dem Selbstmordattentat vom 2. Juli 2007 auf eine Reisegruppe (7 spanische Touristen, ihr jeme- nitischer Fahrer und der Täter wurden getötet und mehrere Personen zum Teil schwer verletzt) wird bis auf weiteres vor Reisen in die Provinz Marib gewarnt.
Seit der zweiten Jahreshälfte 2005 kommt es in den Provinzen Shabwa und Marib wiederholt zu Ent- führungen von Ausländern, darunter in einem Fall auch Österreicher. In allen Fällen waren Ausländer von einem Stamm festgehalten worden, um von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Entführungen können jedoch grundsätzlich im ganzen Land stattfinden, auch in den Städten. Die jüngsten Fälle betrafen einen Deutschen Staatsbürger (Januar 2009 in Shabwa), drei Südafrikaner (darunter zwei Kinder, ebenfalls im Januar 2009) und zwei Niederländer (31. März 2009); im Dezember 2008 wurden drei Deutsche Staatsbürger in Bait Bous am Rand von Sana’a entführt. Alle wurden unversehrt wieder freigelassen.
Überfälle von Piraten aus Somalia können auch in den Gewässern vor dem Jemen nicht ausge- schlossen werden. Schiffsführern wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen und sich beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org zu registrieren. Für aktuelle Informationen wird auf die Website des IMB Piracy Reporting Centre verwiesen.
Die Deutsche Botschaft Sana’a ist wie folgt zu erreichen: P.O. Box 2562, Sana’a, Tel.: 00967-1-413174, Fax: 00967-1-413179.
Sicherheit
Bei Reisen im Jemen bleibt größte Vorsicht angezeigt. Vor Reisen in die Provinzen Al-Djauf, Marib, Shabwa, Sa’ada, Abyan und Hadramaut wird gewarnt. Darüber hinaus besteht allgemein ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. Besondere Vorsicht ist bei Menschenansammlungen und bei Lokali- täten mit überwiegend westlichen Besuchern (Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geboten. Demonstrationen sollte großräumig ausgewichen werden, weiters ist besonders zurück- haltendes Verhalten angezeigt.
Von Einzelreisen durch das Land wird dringend abgeraten. Es wird empfohlen, touristische Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen (in einigen Provinzen sind von der Polizei ohnehin nur Gruppenreisen zugelassen) oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Diese sind auch dafür verantwortlich, die Reisegenehmigung einzuholen, welche das Tourismusministerium für Reisen außerhalb von Sana’a vorschreibt. Wüsten- durchquerungen sollten nur mit verlässlichen Reiseagenturen, Wanderungen, insbesondere in unbewohnten oder nur dünn besiedelten Landesteilen, ausschließlich mit erfahrenen lokalen Führern unternommen werden.
Es besteht der Eindruck, dass die Regierung der Sicherheit große Bedeutung beimisst, trotzdem können Terroranschläge, Attentate, Entführungen und Geiselnahmen nicht ausgeschlossen werden.
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits der befestigten Straßen abgeraten. Lokalisierte Minenfelder befinden sich entlang der Straße von Aden nach Sanaa bis Al Anad, entlang der Küstenstraße westlich von Mukalla sowie um die Hafen- stadt Bir Ali und im Raum Zinjibar, Jaar und Al Khod.
Wegen der islamischen Tradition und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen; Bikini ist jedenfalls nicht zu tragen.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheits- lage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regel- mäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche, Dienst,- und Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: e-mail: konsular(at)yemenembassy.at
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: 6 Monate bei Ausreise
- Miteintragung von Kindern: bis zum 15. Lebensjahr
- Cremefarbiger Notpass: wird nicht akzeptiert
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, jedoch deklarationspflichtig (ab US $ 3.000.-). Es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten (Visa oder AMEX). Wechseln kann man bei Geldwechslern (bester Kurs), bei den Fahrern und Guides (annehmbar), bei den Banken und im Hotel (offizieller Bankenkurs). Travellerschecks werden nur in Hotels der Luxusklasse, von einigen Silberhändlern und auf der Bank (äußerst langwierig) angenommen. Am besten ist Bargeld, denn auch Kreditkarten werden nur in Luxushotels akzeptiert. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Darunter fallen auch 1 Liter Alkohol und Tabak für den persönlichen Gebrauch. Ansonsten ist die Einfuhr von Alkohol und Tabak verboten; weiters dürfen Rauschgift, Tiere (ausgenommen Haustiere), erotische Filme oder Zeitschriften, politische Bücher oder Zeitschriften sowie hochsensible elektronische Kommunikationsgeräte nicht eingeführt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Die Ausfuhr von antiken Gegenständen ist verboten.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trocken- zeit. Am Roten Meer tropisch-feuchtes Klima mit Haupthitzeperiode von Mai bis September, im Hochland gemäßigteres Klima. Regenzeit von März bis Mai und Juli/ August.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Gesundheit
Krankenhäuser und Apotheken des Landes weisen einen sehr einfachen Standard auf und sind wirklich nur eine Notlösung. Viele Medikamente wie etwa Insulin sind oft nur über den Schwarzmarkt erhältlich. In den tiefer liegenden Gebieten am Roten Meer sowie dem Arabischen Golf kommt Malaria vor. Aus den Küstenregionen werden gelegentlich Fälle von Dengue Fieber gemeldet.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin in Wien (Tel. 403-83-43) jedoch für Individualtouristen und Camper sowie Rundreisende eine vorbeu- gende Impfung gegen Cholera, für Individualtouristen und Camper zusätzlich gegen Hepatitis B und Tollwut.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Die Mitnahme einer Reise- apotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Ebenso die Mitnahme von Hygieneartikeln.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversiche- rung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Kranken- transportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Vor Abschluss einer solchen Versicherung sollte beim Versicherer erfragt werden, welche Leistungen er im Jemen tatsächlich erbringen kann. Die medizinische Versorgung einschließlich des Krankentransportsystems ist unzureichend und entspricht zumeist keinesfalls westeuropäischem Standard.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz. Zwischen größeren Orten verkehren Sammeltaxis und teilweise Schnellbusse, innerhalb der Städte Taxis (bei denen der Preis unbedingt im Voraus vereinbart werden muss). In größeren Städten ist die Anmietung von Pkws mit und ohne Fahrer möglich. Für Ausflugsfahrten empfiehlt sich die Anmietung eines Geländewagens mit verlässlichem Fahrer (schlechte Straßenverhältnisse, mangelhafte Beschilderung, Sicherheitsgründe).
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Recht der Republik Jemen basiert auf der Scharia. Homosexualität ist daher verboten und kann mit Haftstrafen, im schlimmsten Fall mit der Todesstrafe, bestraft werden. (Hetero)sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit widersprechen jedenfalls dem lokalen Empfinden von Moral und Sitte und können je nach Anlassfall bestraft werden.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zu- sammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
