Japan (de)
- Hauptstadt:
- Tokio 
- Int. Kennzeichen:
- JP 
- Sprache
- Japanisch 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch (allerdings nicht sehr verbreitet; in Großstädten und bei wichtigen öffentlichen Verkehrsmitteln sind die Aufschriften jedoch in Englisch) 
- Währung:
- Yen (¥) 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +8 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +7 h 
- Elektrischer Strom:
- 100 Volt/50 Hertz (Ostjapan) bzw. 60 Hertz (Westjapan), Zwischenstecker erforderlich 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 21.07.2010
Sicherheit
Westeuropäischer Standard
Einreise
- Visumspflicht: Nein, für Gewöhnliche, Dienst,- und Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: für die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer
- Miteintragung von Kindern: kein Alterslimit
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Sonstiges: Seit 20. November 2007 wird bei der Einreise nach Japan von jedem Reisenden ein Fingerabdruck genommen sowie ein Digitalfoto des Gesichtes angefertigt. Bei der Einreise erhält der Tourist eine Einreiseerlaubnis mit einer Gültigkeit von drei Monaten in den Reisepass gestempelt. Bei beabsichtigtem längerem Aufenthalt ist vor Ablauf der drei Monate beim Immi- gration Office eine Verlängerung der Einreiseerlaubnis zu beantragen. Für die Verlängerung ist eine Verwaltungsabgabe in der Höhe von Yen 4.000 zu entrichten.
Einfuhr
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt erlaubt. Es besteht jedoch eine Deklarationspflicht für Beträge über eine Million Yen. Es empfiehlt sich die Mitnahme von € oder US Dollar in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten, Barabhebungen sind bei Geldautomaten der CitiCorp Bank mit Kreditkarte oder Bankomat- karte möglich. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden, desgleichen Geschenke bis zu einem Maximalwert von 200.000,-- Yen. Ebenso auch wahlweise 400 Zigaretten, 100 Zigarren, 500 Gramm Tabak sowie 3 Flaschen Alkohol (zu 0,75 Liter). Die Einfuhr von Pflanzen oder Fleisch darf nur mit einer gesundheitsamtlichen Bescheinigung des Herkunftslandes erfolgen. Eine weitere Beschränkung gibt es für Parfüm: 2 Unzen. Alle angeführten Limitierungen gelten pro Person (über 19 Jahre). Hinsichtlich der Mitnahme von Haustieren sind Quarantänebestimmungen zu beachten.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 5 Millionen Yen, die Mitnahme von Fremd- währung unbegrenzt erlaubt. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Im Norden und in den Bergen gemäßigtes Klima, im Süden eher feucht-subtropisch. Das Klima in Tokio ist grundsätzlich wärmer als in Wien, im Winter trocken und im Sommer feucht-heiß, im Herbst können Taifune auftreten.
Ratschläge
Keine besonderen Ratschläge.
Gesundheit
Europäischer Standard im Gesundheitswesen. In Japan ist nach wie vor die eitrige Gehirnhautent- zündung endemisch, die durch Stechmücken übertragen wird. Medikamente sind jederzeit erhältlich, doch im allgemeinen schwächer dosiert als in Österreich.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Die Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam. In der südjapanischen Präfektur Miyazaki sind vereinzelt Fälle der Legionärskrankheit nach Besuchen von traditionellen Badehäusern aufgetreten.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluß einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentrans- portflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, dichtes Eisenbahnnetz (inklusive Hochgeschwindig- keitszüge). In den Städten Busverbindungen, in den Großstädten auch U-Bahnen (allerdings zu den Hauptstoßzeiten überfüllt). Der Pkw-Individualverkehr ist sowohl in den Städten wie auch über Land sehr dicht und daher langsam. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein mit japanischer Über- setzung und die Zulassungspapiere mitzuführen. Es gilt 0,0 Promille. Achtung, in Japan Linksverkehr.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in Japan heute legal. Jedoch ist die Ausarbeitung etwaiger Gleichstellungsgesetze derzeit in Japan nicht geplant. Die japanische Regierungsbehörde folgt der Anweisung, zur Heirat notwendige Urkunden auf "Heterosexualität" zu prüfen und die Bearbeitung gegebenenfalls abzulehnen.
In Japan bestehen keine expliziten Antidiskriminierungsgesetze. Homosexualität wird in Japan toleriert, es herrscht die Tradition der Respektierung des Privatlebens seiner Mitmenschen. Für die meisten Japaner steht die Privatsphäre ihrer Mitmenschen, einschließlich ihres Sexuallebens, nicht zur Dis- kussion.
Das Außenministerium weist darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinforma- tionen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Homepage der Japanischen Botschaft Wien in deutscher Sprache mit vielen hilfreichen links
