Indien (de)
- Hauptstadt:
- New Delhi 
- Int. Kennzeichen:
- IN 
- Sprache
- Hindi, Urdu, Tamil, Bengali und andere; Englisch 'assoziierte Sprache' 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch 
- Währung:
- 1 Rupie (IR) = 100 Paise (P) 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +4,5 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +3,5 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, in einigen Regionen Gleichstrom, starke Spannungsschwankungen (Zwischenstecker erforderlich); es gibt häufig Stromabschaltungen. 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 21.07.2010
Partielle Reisewarnung für Jammu und Kaschmir! (seit 03.06.2002)
Latente Terrorgefahr
In den vergangenen Jahren waren mehrere indische Großstädte, wie z.B. Pune, Mumbai oder Hyderabad Ziel von Terroranschlägen. Weitere Terroranschläge, darunter auch in der Hauptstadt New Delhi, können nicht ausgeschlossen werden. Zunehmend wird der Bundesstaat Chhattisgarh durch den Terror der Naxaliten (gewalttätige Extremisten) für Reisende gefährlich.
Die Terroranschläge seit 2007:
Am 17. Mai 2010 wurde im Distrikt Dantewada/ Chhattisgarh ein mit Zivilisten und Polizisten besetzter Bus von Naxaliten gesprengt; dabei kamen 44 Personen ums Leben. Bereits am 6. April 2010 waren bei einem Hinterhalt im gleichen Distrikt 75 Polizisten ermordet worden.
In Pune gab es am 13. Februar 2010 in einem Café, das auch von zahlreichen Ausländern besucht wurde, einen Bombenanschlag mit neun Todesopfern. Dies bestätigt die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
Am 27. Oktober 2009 brachten bewaffnete Angehörige der militanten maoistischen Gruppierung „Volkskomitee gegen Polizeigewalt“ (PCAPA) den Rajdhani-Expresszug mit über 1200Passgieren auf dem Weg von Bhubaneswar (Bundesstaat Orissa) nach New Delhi für mehrere Stunden in ihre Gewalt. Noch vor Eintreffen der Polizei verschwanden die Entführer im unwegsamen Gelände.
Im Bundesstaat Assam kommt es seit geraumer Zeit immer wieder zu Bombenanschlägen.
Am 26. November 2008 waren bei von Terrorkommandos gezielt auf Touristen verübten Anschlägen in Mumbai ansieben verschiedenen Plätzen166Tote und zahlreiche Verletzte zu beklagen. Die Terror- anschläge richteten sich erstmals gezielt auch gegen Ausländer.
Am 30. Oktober 2008 kam es zu einer Serie von 11 zeitgleichen Bombenanschlägen in fünf Städten im Bundesstaat Assam mit über 60 Toten und mehreren Hundert zum Teil Schwerverletzten.
Am 13. September 2008 fünf Anschläge auf Märkte und stark frequentierte Plätze in New Delhi.
Im Juli 2008 erfolgten Bombenanschlagsserien auf belebten Straßen und Märkten in Bangalore (Bundesstaat Karnataka) sowie in Ahmedabad und Surat im Bundesstaat Gujarat.
Am 13. Mai 2008 erfolgte eine Serie von Bombenanschlägen auf verschiedene Einrichtungen in Jaipur-Rajastan, u.a. auch in der Nähe von Einrichtungen, die von Touristen frequentiert werden.
Im Februar 2007 ereignete sich ein Bombenanschlag mit zahlreichen Toten auf den Samjhauta-Express, der von New Delhi via Amritsar nach Lahore in Pakistan fährt. Reisenden wird von der Benützung des symbolträchtigen Zuges - eine von nur zwei Zugverbindungen zwischen Indien und Pakistan - abgeraten.
Da Terroranschläge landesweit nicht auszuschließen sind, wird empfohlen, generell erhöhte Wach- samkeit und Vorsicht, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, auf Märkten, in der Nähe von Regierungsgebäuden, religiösen Stätten, Flughäfen und sonstigen Orten von touristischem Interesse walten zu lassen, und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Sicherheit
Partielle Reisewarnung für Jammu und Kaschmir! (seit 03.06.2002)
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Österreichische Botschaft New Delhi in Not geratenen Österreichern, solange sich diese in den Gebieten Jammu und Kaschmir (außer Ladakh), für die eine partielle Reisewarnung ausgesprochen wurde, aufhalten, nur in sehr eingeschränktem Umfang konsularische Hilfe leisten kann.
Vor Reisen in die ländlichen Gebiete von Jammu und Kaschmir (außer Ladakh) wird gewarnt, da eine hohe Gefahr von terroristischen Anschlägen besteht. Obwohl Indien und Pakistan Anfang 2004 ihre bilateralen Gespräche wieder aufgenommen haben, bleibt die Sicherheitslage entlang der Grenze zwischen den beiden Staaten instabil. Die meisten Gewaltaktionen ereignen sich zwischen militanten Aufständischen und Sicherheitskräften auf dem Lande und entlang der Line of Control. Normalerweise sind die Gewaltaktionen nicht gegen Touristen gerichtet, dennoch können auch diese zu Opfern von Anschlägen werden. Gefahr geht auch von Landminen in den Grenzgebiete aus, sowie von Kidnapping.
Im Zeitraum April bis Mai 2006 gab es zahlreiche Anschläge in Srinagar und Umgebung, bei denen auch indische Touristen getötet und verletzt wurden. Bei unumgänglichen Reisen in das Gebiet wird der Luftweg nach Srinagar empfohlen.
Hohe Sicherheitsgefährdung in den westlichen Teilen von Ladakh und in den Gebieten entlang der indisch-pakistanischen Grenze sowie in den Bundesstaaten des Nordostens!
Aufgrund der hohen Sicherheitsgefährdung in den westlichen Teilen von Ladakh wird von Reisen in die Grenzgebiete und in die Gegend westlich von Lamayuru, sowie von Reisen auf der Strasse von Lamayuru nach Kargil, abgeraten.
Von Reisen in der unmittelbaren Nachbarschaft zur pakistanischen Grenze in den Bundesstaaten Rajasthan und Punjab sowie in die Gebiete westlich der Orte Jaisalmer, Bikaner und Amritsar wird abgeraten. Die Grenze zwischen Indien und Pakistan sollte nur bei offiziellen Grenzübergangsstellen überschritten werden. Es empfiehlt sich der Grenzübergang Wagah.
In mehreren Bundesstaaten des Nordostens sind militante Gruppen tätig. Von nicht notwendigen Reisen nach Assam, Manipur, Nagaland und Tripura wird daher abgeraten. Zwar richten sich die Aktivitäten militanter Gruppen nicht direkt gegen Ausländer, doch können unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen. Seit geraumer Zeit ist in den Bundesstaaten Nagaland und vor allem Assam ein Anstieg der Terroraktivitäten (Bombenanschläge) zu registrieren.
In den östlichen und südöstlichen Bundesstaaten, von Bihar, West Bengalen über Jharkhand, Orissa, Chhattisgarh, Maharashtra, Madhya Pradesh und Andra Pradesh bis zum nördlichen Tamil Nadu, besteht ein erhöhtes Risiko von Gewalttaten und Kriminalität durch gewalttätige Extremistengruppen (Naxaliten), deren Aktivitäten sich jedoch bis dato nicht gegen Ausländer gerichtet haben und die insbesondere in ländlichen Gebieten aktiv sind. Die Kämpfe zwischen den Sicherheitskräften und den Naxaliten haben seit geraumer Zeit wieder an Intensität zugenommen, da es zu einer Häufung spektakulärer Attentate der Maoisten gegen zivile Ziele wie Eisenbahnverbindungen und Busse, aber auch gegen Sicherheitskräfte der Regierung kam, bei denen alleine seit Jahresbeginn 2010 ca. 100 Polizisten getötet worden sind.
Zurzeit findet in den betroffenen Gebieten eine größere Polizeiaktion gegen die Naxaliten statt; Reisebeschränkungen können lokal verfügt werden.
Reisebeschränkungen
Für folgende Gebiete gibt es Einreisebeschränkungen: Unionsterritorien und Bundesstaaten im Nordosten, Sikkim, Lakkadiven-, Nikobaren- und Andamanen-Inseln.
Sondergenehmigungen der indischen Regierung sind für Reisen nach Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Assam, Manipur und Mizoram sowie für die Inselgruppen der Andamanen und Nikobaren notwendig. Anträge müssen rechtzeitig (mehrere Monate vorher!) gestellt werden. In Indien können solche Anträge bei den Verbindungsbüros der Unionsstaaten, für die eine Genehmigung erforderlich ist, oder bei den "Foreigners Regional Registration Offices" gestellt werden. Individualreisen und geführte Reisegruppen in diese Gebiete werden jedoch kaum gestattet und müssen mindestens 4 Personen umfassen. Sie müssen auf eine bestimmte Reiseroute und zeitlich (meist auf 10 Tage) beschränkt werden. Besonders für Reisen in grenznahe Bezirke zu Myanmar, China und Pakistan wird die Aus- stellung von derartigen Permits sehr restriktiv gehandhabt.
Touristische Denkmäler und Attraktionen – wie z.B. das Taj Mahal oder der Goldene Tempel von Amritsar – unterliegen strengen Sicherheitsvorkehrungen seitens der indischen Armee.
In den Großstädten sollten aufgrund der starken Kriminalität nur wenig Bargeld mitgeführt und Reise- dokumente photokopiert werden. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Insbesondere weiblichen Reisenden wird empfohlen, auch in der heißen Jahreszeit allzu spärliche Bekleidung zu vermeiden, wenn sie unerwünschte Aufmerksamkeit vermeiden wollen.
Im Raum Agra/Jaipur wird vor Trickbetrügern gewarnt, welche durch psychologisch geschickte Vor- gangsweise Reisende dazu bringen, von Ihren Kreditkarten erhebliche Summen für fiktive Schmuck- käufe abzubuchen.
Am Flughafen New Delhi sollten ausnahmslos vorausbezahlte Taxis - der Ticketschalter ist vor dem Ausgang der Ankunftshalle- verwendet werden, da widrigenfalls hohe Diebstahls- und Betrugsgefahr besteht.
Auf den Bahnhöfen New Delhis versuchen Schlepper mit dem Hinweis, dass die Buchungs- oder Reservierungsschalter der Eisenbahn geschlossen seien, Reisende in private Reisebüros zu locken. Die Schlepper treten dabei auch glaubwürdig als Eisenbahn- personal auf. Die entsprechenden Schalter sind jedoch praktisch nie geschlossen. Nehmen Sie derartige Informationen auch nur von Eisenbahnpersonal am Schalter entgegen. In diesen Reisebüros werden Reisende oftmals auf psychologisch sehr geschickte Weise dazu überredet, Touren nach Kaschmir zu buchen, in deren Verlauf sich die Reisenden dann Betrugsversuchen und massivem Druck zu hohen Geldausgaben ausgesetzt sehen. Falls Sie planen, trotz der entsprechenden Reisewarnung nach Kaschmir zu reisen, buchen Sie die gewünschten Arrangements bei staatlichen oder bei als zuverlässig bekannten Reiseagenturen.
Bei Trekking-Touren sollten unbedingt ausreichend starke Funkgeräte mitgenommen werden. Ohne diese Funkausrüstung kann bei einem Notfall eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht garantiert werden.
Einreise
- Visumspflicht: ja
- Visum erhältlich: seit 16.07.2010 bei folgender Stelle:
BLS – International Visa Service – Austria
Hegelgasse 17, Top 9
1010 Wien (Nähe Schwarzenbergplatz) - Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Ausreise
- Cremefarbiger Notpass: keine Angaben
- Miteintragung von Kindern: keine Angaben
Sonstiges: Bei der Beantragung des Visums ist die Art der Reise zu berücksichtigen; detaillierte Informationen dazu sind unter Botschaft der Republik Indien zu finden.
Wichtig: Bitte überprüfen Sie vor der Einreise das Ablaufdatum Ihres Visums für Ihren Aufenthalt in Indien. Ein Aufenthalt nach Ablauf der Gültigkeit des Visums gilt als illegal (Overstay) und wird von den indischen Behörden streng - unter Umständen mit mehrwöchiger Haftstrafe - geahndet. Lt. Erlass des indischen Ministeriums für Handel und Industrie vom 20.08.2009 werden Geschäftsvisa "Business Visa " (B) nur noch für kurzfristige Geschäftsreisen erteilt. Alle längerfristig in Indien tätigen Personen be- nötigen ein Arbeitsvisum "Employment Visa" (E). Die derzeit in Indien aufhältigen Ausländer, welche unter diese Neuregelung fallen, wurden von der indischen Regierung aufgefordert, das Land bis 31.10. 2009 zu verlassen und an der jeweils zuständigen indischen Vertretungsbehörde das entsprechende Arbeitsvisum zu beantragen.
Personen, die mit einem „Employment Visa“ in Indien einreisen, müssen sich gemäss der geltenden indischen Gesetzeslage innerhalb von 14 Tage bei der indischen Ausländerbehörde FRRO registrieren. Ist die Aufenthaltsdauer kürzer als 14 Tage, so muss die Registrierung spätestens vor der geplanten Abreise erfolgen.
Gemäß der seit November 2009 geltenden Regelung werden Touristenvisa grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Ein- und Ausreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien innerhalb dieser sechs Monate eine erneute Einreise grundsätzlich erst wieder nach zwei Monaten erfolgen. Ausnahmen für kurze Reisen in die Nachbarländer sind möglich und obliegen im Vorhinein der Entscheidung der zuständigen indischen Vertretung.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, doch ab einem Betrag von umgerechnet US $ 10.000.- in Reiseschecks und Bargeld deklarations- pflichtig.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar, EURO oder britischen Pfund in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.
Dazu gehören auch im jeweils angeführten Rahmen: Reisesouvenirs und Geschenke (jeweils im Wert von bis zu 600 Rupien), Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak) und Alkohol (je 1 Liter Wein oder andere alkoholische Getränke).
Wertvolle Gegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.
Der Besitz von Drogen ist strengstens untersagt und kann zu harten Strafen, bis hin zur Todesstrafe, führen.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt.
Das Reisegepäck muss vollständig wiederausgeführt werden.
Die Ausfuhr von Elfenbein, Tier- und Schlangenhäuten sowie daraus gearbeiteten Produkten und antiken Kunstgegenständen mit einem Alter von über 100 Jahren ist verboten. Exotische Vögel, wilde Orchideen und wildlebende Tiere oder Pflanzen dürfen nicht ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Im Norden und Zentralindien subtropisches Kontinentalklima mit extremen Temperaturschwankungen (eher kalte Winter, sehr heiße Sommer). Südindien tropisches Monsunklima mit heftigem Regen in der Zeit von Juni bis September (Südosten: Oktober bis Dezember).
Auch in Großstädten wie Mumbai, Bangalore und Kolkata kommt es während der Monsun-Zeit aufgrund inadäquater Infrastruktur immer wieder zu schweren Überschwemmungen.
Bei Reisen in diese Gebiete während der Monsunzeit wird auf die dadurch zusätzlich erhöhte Sicher- heitsgefährdung hingewiesen.
Ratschläge
Während der Hitzeperioden sollte Bedacht auf die herabgesetzte Leistungsfähigkeit genommen werden. Außerdem ist auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und des Medikamentenmangels entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard; deshalb ist auch die Infektionsgefahr gerade durch Spritzen groß (AIDS!).
Außerhalb der Städte ist die medizinische Versorgung sehr unsicher. Vereinzeltes Auftreten der Pest in einigen isolierten Gebieten Indiens konnte bisher von den zuständigen indischen Gesundheitsbe- hörden jeweils eingedämmt werden.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig).
Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01 - 403 8343) jedoch für alle Reisenden und bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und Japan-B-Enzephalitis (außer bei Reisen nach Rajastan und in die Himalayaregion).
Für New Delhi sowie bei längeren Aufenthalten im Grenzgebiet zu Nepal wird eine Meningokokken – Meningitis – Impfung empfohlen, für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten zusätzlich gegen Tollwut.
Malariaprophylaxe im gesamten Land außer der Himalayaregion wird angeraten.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzver- sicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz mit speziellen Ermäßigungstarifen, Eisenbahnen, Busverbindungen. Es empfiehlt sich, Executive Class zu reisen.
Bei Autofahrten sind ein internationaler Führerschein und die Zulassung sowie eventuell ein Carnet de Passage mitzuführen.
Es besteht Haftpflichtversicherungszwang (Grenzversicherung).
Achtung, in Indien herrscht Linksverkehr.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Photographieren in Stammesgebieten ist verboten; für archäologische Monumente benötigt man eine Genehmigung.
In einigen Bundesstaaten ist der Ausschank von Alkohol verboten.
Der Besitz von Drogen ist strengstens untersagt und kann zu harten Strafen, bis hin zur Todesstrafe, führen.
Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in Indien illegal. Auch wenn keine Fälle der Strafverfolgung unter diesem Tatbestand bekannt sind, sollten Reisende jederzeit die lokalen Gebräuche und Empfindsamkeiten respektieren und nicht durch provokantes Verhalten auffallen. Ein Verfahren zur Aufhebung des Verbotes gleichgeschlechtlicher Beziehungen ist derzeit vor dem Supreme Court anhängig.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
