Armenien (de)
- Hauptstadt:
- Jerewan 
- Int. Kennzeichen:
- AM 
- Sprache
- Armenisch 
- Gängige Fremdsprachen:
- Russisch 
- Währung:
- 1 Dram (ARD) = 100 Luma (Lm) 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +2 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +3 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Zwischenstecker erforderlich (nur in internationalen Hotels gibt es Steckdosen, die den österreichischen entsprechen) 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 13.07.2010
Sicherheit
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Aufgrund des Berg Karabachkonflikts sollte die Grenze zu Aserbaidschan gemieden werden. Es kommt dort vereinzelt zu Auseinandersetzungen und Schusswechseln. In Teilen der Grenzgebiete besteht Minengefahr. Vor dem Befahren des Abschnitts Baghanis-Voskepar-Kirants der Strasse Nojemberjan-Idshewan (der H26/M4) wird gewarnt
Ausländer/-innen sollten nur wenig Bargeld mitnehmen, Dokumente sollten fotokopiert werden. Das allgemeine Sicherheitsrisiko hat sich in den Städten, vor allem in der Hauptstadt Jerewan, gebessert. Trotzdem ist besondere Vorsicht nach Einbruch der Dunkelheit geboten.
Das Fotografieren oder Anfertigen von Videoaufnahmen von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthalts regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
· Visumspflicht: Ja, für gewöhnl. Reisepässe, Dienst- u. Diplomatenpässe
· Visum erhältlich: Visa können bei der armenischen Botschaft in Wien oder elektronisch unter www.armeniaforeignministry.am oder www.armeniadiaspora.com direkt beim armenischen Außenministerium beantragt werden kann (Antragsformulare und Details können der jeweiligen Homepage entnommen werden). Elektronisch beantragte Visa für drei Tage/1 Einreise oder für 120 Tage/1 Einreise werden direkt bei Einreise am Flughafen in Jerewan ausgestellt; die Bearbeitungsdauer zwischen elektronischer Beantragung und Ausstellung am Flughafen beträgt ca. 5 – 6 Tag; Kosten: ca. USD 60,-- (können per VISA oder Mastercard beglichen werden).
· Für touristische Zwecke kann ohne Einladung ein Visum bis zu einem Aufenthalt von 21 Tagen erteilt werden. Dieses kann entweder bei der Armenischen Botschaft in Wien oder bei Ankunft auf dem Flughafen in Jerewan ausgestellt werden. Für ein Geschäftsvisum benötigt man eine Einladung, die vom armenischen Außenministerium bestätigt werden muss. In diesem Fall wird dringend empfohlen mit der Armenischen Botschaft in Wien (Tel. +43/1 522 74 79, 524 36 68) Kontakt aufzunehmen. Auch an den offiziellen Straßen-Grenzübergängen zu Georgien und Iran (jedoch nicht bei der Einreise per Zug) kann ein Visum beantragt werden. Die Gebühr ist in Dram bar und passend zu zahlen; Minderjährigen werden die Visa gebührenfrei ausgestellt. Amtliche Pässe (Diplomaten- und Dienstpässe) können bei der Einreise nicht visiert werden; Inhaber solcher Pässe müssen das Visum zwingend vor Abreise einholen.
· Reisedokumente: Reisepass
· Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate ab Einreise
· Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert sofern Gültigkeitsdauer gegeben
· Miteintragung von Kindern: Nein, eigener Reisepass nötig. Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, so können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen, bei allein reisenden Minderjährigen die schriftliche, notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile.
· Sonstiges: Armenien ist auf dem Land-/Straßenweg nur von Georgien und dem Iran aus zu erreichen. Es besteht eine Zugs- und Busverbindung mit Tbilisi (unregelmäßig und oft mit größeren Verspätungen). Jerewan wird von mehreren europäischen Hauptstädten, auch von Wien, so wie einigen GUS-(Haupt)Städten aus direkt angeflogen. Aufgrund des Berg-Karabachkonflikts gibt es derzeit keine Verbindungen zu Aserbaidschan. Das zu Aserbaidschan gehörende, derzeit nur armenisch besiedelte Autonome Gebiet Berg- Karabach der Republik Aserbaidschan ist nur von Armenien aus erreichbar. Dafür ist in Jerewan ein Einreisevisum einzuholen. Bei Aufscheinen eines derartigen Einreisevisums in einem Reisepass wird jedoch kein aserbaidschanisches Visum mehr erteilt, bzw. die Einreise nach Aserbaidschan untersagt.
Ausreise
Reisende, die ihren Aufenthalt in Armenien verlängern möchten, müssen vor Ablauf des Visums bei der Behörde für Pass- und Meldewesen (OVIR, Maschtozstr. 13 a, Tel. +374-10-52 14 56) eine Verlängerung beantragen (Gebühr: 500 Dram pro Tag). Hierfür sind armenische oder russische Sprachkenntnisse erforderlich. Ausländer, die sich mit abgelaufenem Visum in Armenien aufhalten, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen.
Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien und Iran ist möglich. Allenfalls notwendige Visa sollten bereits im Vorhinein beantragt werden (siehe Reisehinweise für diese Länder).
Bei der Ausreise über den Flughafen Swartnoz ist vor dem Einchecken eine Flughafengebühr von 10.000 Dram in bar zu entrichten.
Einfuhr
Euro werden akzeptiert; ebenso Travellerschecks und Kreditkarten; es gibt mittlerweile ausreichend Bankomaten in Jerewan, was die Versorgung mit Bargeld wesentlich erleichtert. Ausserhalb von Jerewan ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten noch nicht flächendeckend möglich, auch wenn immer mehr Geldautomaten aufgestellt werden. Jeder Betrag über 500,- US$ (sowie z.B. Schmuck) muss bei der Einfuhr deklariert werden.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Wertvollere Gegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt.
Das Reisegepäck muss vollständig wieder ausgeführt werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen ist nur mit einer Genehmigung erlaubt. Edelmetalle sowie Pelze dürfen nicht ausgeführt werden.
Verstöße gegen die Ausfuhrbestimmungen können zu Gefängnisstrafen führen.
Klima
Kontinentalklima mit heißen Sommern und kalten, schneereichen Wintern.
Ratschläge
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und des Medikamentenmangels entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur die regelmäßig benötigten Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen sowie Einwegspritzen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Leitungswasser soll nicht oder nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Vorsicht ist bei rohem Obst, Gemüse, Salaten und Fleischgerichten geboten.
Bei Behandlungen wird Barzahlung verlangt.
Ärztlich verordnete Medikamente sollten mitgebracht werden. Bis zu zehn verschiedene Medikamente für den Eigenbedarf dürfen normalerweise eingeführt werden. Jedoch nur in einer Menge, die für den geplanten Aufenthalt in Armenien, höchstens aber für 6 Wochen, ausreicht. Eine ärztliche Bescheinigung in russischer oder armenischer Sprache mit Angabe der Gründe für die Verschreibung der Medikamente muss den Zollbehörden vorgelegt werden.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01 - 403 8343) jedoch eine vorbeugende Impfung für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten gegen Tollwut. Malariaprophylaxe ist nicht notwendig, obwohl ein geringes Risiko herdförmig von Juni bis Oktober im westlichen Tiefland (Ararat-Tal, Masis-Distrikt) besteht.
Vorsicht
Armenien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Das Straßennetz ist nur schlecht ausgebaut. Trotz Besserung des Zustandes der Straßen vor allem in Jerewan gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen (defekte Ampeln, fehlende Kanaldeckel, unzureichende Beschilderung, fehlende Leitplanken, Erdrutsche usw.). Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden. Die meisten armenischen Autofahrer sind nicht versichert, so dass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, Schadenersatz zu erhalten. Reisende sollten daher darauf achten, selbst über ausreichenden Versicherungsschutz (Vollkaskoversicherung) zu verfügen. Außerdem empfiehlt es sich, äußerst vorsichtig und defensiv zu fahren.
Fahrzeuge, insbesondere auch ausländische, werden des Öfteren von Polizeikräften zur Bezahlung eines "Wegzolls" angehalten, der oft beträchtliche Höhen erreichen kann.
Im Inlands- sowie im grenzüberschreitenden Flug-, Bus- und Bahnverkehr kommt es häufig zu Verspätungen, die Einhaltung europäischer (Sicherheits-)Standards ist nicht gegeben.
Der Flughafen Jerewan ist weltweit einer der ersten, der ein biometrisches Passagierkontrollsystem eingeführt hat, um sicherzustellen, dass lediglich jene Personen, welche eingecheckt haben auch tatsächlich das Flugzeug besteigen. Bei der Ausreise über den Flughafen Jerewan wird deshalb die Abgabe von Fingerabdrücken verlangt. Die Betreiber des Flughafens und auch Fluglinien haben grundsätzlich das Recht, Personen, die die entsprechenden Regeln des Unternehmens nicht einhalten, Leistungen zu verweigern bzw. können sie unabhängig von der Staatsbürgerschaft des Fluggastes die Einhaltung erlassener Vorschriften verlangen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Als Bürger eines EU-Staates können sich Österreicher in Notfällen an die Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten wenden (vor Ort in Jerewan die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland).
2003 wurde Homosexualität in Armenien straffrei gestellt. Auf Grund mehrheitlich konservativer Traditionen werden Homosexuelle in der armenischen Gesellschaft ausgegrenzt und diskriminiert. Ebenso sind sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit unerwünscht.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
