Verhaftung
Der/die Festgenommene kann um Verständigung bzw. Kontaktnahme mit der Botschaft ersuchen. Ein Bediensteter der Botschaft wird ihn / sie dann so bald wie möglich besuchen.
Eine Untersuchungshaft kann, abhängig vom jeweiligen Einzelfall, auch mehrere Monate dauern.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine rechtliche Vertretung durch die Botschaft selbst nicht möglich ist.
Die Botschaft bietet aber im gegebenen Fall zur rechtsfreundlichen Vertretung ihre Vertrauensanwältin an. Es darf darauf hingewiesen werden, dass Leistungen der Vertrauensanwältin kostenpflichtig und daher vom Mandanten oder Auftraggeber zu begleichen sind.
