Ausstellung eines Reisepasses
Für die Ausstellung der neuen österreichischen EU-Reisepässe mit Chip (eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich) sind die nachfolgend aufgelisteten Dokumente unbedingt vorzulegen:
NEU: Seit 30. März 2009 werden neue Sicherheitspässe mit Fingerabdruck ausgestellt. Die persönliche Vorsprache an der Österreichischen Botschaft/Konsularabteilung ist daher unbedingt notwendig.
Umfassende Informationen zum neuen Sicherheitspass mit Fingerabdruck finden Sie auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Inneres.
- Antragsformular vollständig ausgefüllt (auch Spalten "beizubringende Nachweise").
- Personenstandserklärung (Formular)
- Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde)
- allenfalls Heiratsurkunde (Original)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Original)
- Nachweis akademischer Grade (falls vorhanden und deren Eintrag gewünscht wird)
- Auszug aus dem Melderegister (Aufenthaltsnachweis, Meldenachweis), von der zuständigen litauischen Meldebehörde, mit Angabe der gemeldeten Staatsangehörigkeit und des Familienstandes, der nicht älter als vier Wochen ist (bei Minderjährigen zusätzlich den Meldenachweis der Eltern)
- Bisheriger Reisepass oder bei Verlust ein weiterer Lichtbildausweis und bei Diebstahl des alten Reisepasses eine amtliche Anzeigebestätigung.
- 1 Passfoto (35 x 45 mm), entsprechend den Kriterien für biometrische Ausweise (siehe Quicklink), rückseitig mit Namen und Geburtsdatum versehen
- Minderjährige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters (amtlich beglaubigt oder vor dem Referenten geleistete Unterschrift): uneheliche Mutter, ehelicher Vater oder Mutter, amtlicher Vormund oder, falls die Ehe der Eltern geschieden wurde, das Scheidungsurteil oder den Sorgerechtsbeschluss im Original (mit Rechtskraft-vermerk). Falls das Kind bisher im Reisepass des Vaters oder der Mutter miteingetragen war, ist dieser Pass zwecks Streichung dieser Eintragung vorzulegen.
- Am 15.6.2009 traten die neuen Bestimmungen des Passgesetzes in Kraft, wonach neue Kindermiteintragungen nicht mehr möglich sind. (Es wird darauf hingewiesen, dass für Reisen in gewisse Länder eigene Reisepässe für die Kinder erforderlich sind bzw. Visapflicht für miteingetragene Kinder besteht - USA, Lettland, Estland, Ägypten etc.).
Im Normalfall ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 – 4 Wochen zu rechnen, da neue EU- Reisepässe aufgrund technischer Gegebenheiten nicht an der Botschaft ausgefertigt werden können.
