Namensänderung
Mit der Durchführung von Namensänderungen wäre die zuständige Inlandsbehörde zu befassen (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Für Österreicher, die niemals einen Wohnsitz in Österreich hatten, ist der Magistrat der Stadt Wien zuständig. Die Botschaft erteilt gerne weitere Auskünfte.
