Geburt
Anträge auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises bzw. eines Reisepasses sind bei der Botschaft einzubringen. Am 15.6.2009 traten die neuen Bestimmungen des Passgesetzes in Kraft. Danach sind keine Kindermiteintragungen mehr möglich (Grundsatz: eine Person - ein Pass). Bestehende Kindermiteintragungen sind noch bis einschl. 14.6.2012 gültig.
Für alle litauischen Dokumente wird die Einholung der Apostille beim litauischen Außenministerium empfohlen.
