Beschaffung eines österr. Ehefähigkeitszeugnisses
Will ein österr. Staatsbürger im Ausland heiraten und bedarf er nach den Gesetzen des betreffenden Staates eines österr. Ehefähigkeitszeugnisses, ist hiefür der österr. Standesbeamte zuständig, in dessen Amtsbezirk der/die Verlobte seinen/ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines Wohnsitzes, seinen/ihren Aufenthalt hat. Wenn der/die Verlobte in Österreich weder Wohnsitz noch Aufenthalt hat, ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes maßgebend. Hat sich der/die Verlobte niemals oder nur vorübergehend in Österreich aufgehalten, so ist der Standesbeamte des Standesamtes Wien-Innere Stadt zuständig, dessen Adresse lautet:
Magistrat der Stadt Wien
Standesamt Wien-Innere Stadt
Schlesingerplatz 4
A-1082 Wien
Tel.: 00431/401 34/DW 595
Besitzen beide Verlobte die österr. Staatsbürgerschaft, so genügt es, sofern das ausländische Recht nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt, dass nur ein österr. Standesbeamter das Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, auch wenn nicht beide Verlobte im selben Standesamtsbezirk Wohnsitz oder Aufenthalt gehabt haben. Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.
