Beglaubigungen
Die konkrete Vorgangsweise und Rechtsgrundlage ist entweder in bilateralen Abkommen, die eine Befreiung von staatlichen Beglaubigungen vorsehen, im Haager Beglaubigungsübereinkommen, BGBl. Nr. 27 und Nr. 28/1968, welches ein vereinfachtes Verfahren (Apostille) zwischen den Mitgliedsstaaten vorsieht, oder durch Staatenpraxis geregelt.
Für Litauen kommt das vereinfachte Verfahren der Apostille zur Anwendung.
An der Botschaft können folgende Beglaubigungen vorgenommen werden:
- Beglaubigung von Unterschriften von Privatpersonen
- Beglaubigung von Kopien
Vorgangsweise und Rechtsgrundlagen
Für Beglaubigungen an der österreichischen Botschaft fallen pro Dokument Konsulargebühren in Höhe von derzeit LTL 103,50 (Euro 30,--) an. Weitere Informationen zu den Themen Urkundenbeschaffung aus dem Ausland und Beglaubigung finden Sie auch auf der Homepage des österreichischen Außenministeriums.
