Fonds zur Unterstützung von AuslandsösterreicherInnen
Gem. Bundesgesetz vom 16. November 1967 (BGBL. Nr. 381/1967) ist ein "Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland" errichtet, der vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten beaufsichtigt wird.
Die Mittel werden zur Überbrückung einer vorübergehenden oder der Linderung einer andauernden materiellen Notlage von Auslandsösterreichern sowie auch zur Verteidigung gegen völkerrechtswidrige Maßnahmen gegen diese eingesetzt.
Auskünfte können bei der Botschaft eingeholt werden; Anträge wären ebenso bei der Botschaft einzubringen.
