Arbeiten in Österreich
Aufgrund der Übergangsregelungen unterliegen Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten - somit auch aus Litauen - einer Übergangsfrist von maximal sieben Jahren hinsichtlich der Zulassung zum Arbeitsmarkt weiterhin den Einschränkungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG). Sie benötigen daher für die Aufnahme einer Beschäftigung in Österreich eine arbeitsmarktbehördliche Genehmigung.
Weitere Informationen zur Beschäftigung neuer EU-Bürger und EU-Bürgerinnen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Die zuständigen regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice| (AMS) stehen ebenfalls für Auskünfte zur Verfügung.
