Arbeiten in Österreich
Grundsätzlich besteht für BürgerInnen aus den Staaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR; d.h. EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) das Recht in Österreich zu arbeiten.
Die österreichische Botschaft kann bei der Arbeitssuche nicht behilflich sein.
Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem auf den Homepages des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ), des Österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS), EURES (Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität), help.gv.at (der elektronische österreichische Amtshelfer) bzw. der polnischen Botschaft in Wien oder auf der Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung.
Österreich hat mit der Rot-Weiß-Rot – Karte ein flexibles, neues Zuwanderungssystem eingeführt, das qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich ermöglicht.
Alle wichtigen Informationen über die Rot-Weiß-Rot – Karte, die sonstigen Arbeits- und Niederlassungsvoraussetzungen sowie eine umfassende Darstellung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Österreich finden Sie auf der Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung.
