Aufenthaltsrecht
Für alle Aufenthalte in Österreich, welche länger als 6 Monate dauern, benötigen tunesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel. Anträge auf Aufenthaltstitel werden an der Visastelle eingebracht und an die zuständige Inlandsbehörde zur Entscheidung weitergeleitet. Mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen muss gerechnet werden.
Achtung:
Aufenthaltsanträge für Slowenien müssen bei der slowenischen Botschaft in Kairo/Ägypten eingebracht werden.
Erstanträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels sind grundsätzlich persönlich vor der Einreise nach Österreich einzubringen.
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Für die Einbringung eines Aufenthaltstitelantrages fallen laut § 14 TP 6 Abs.3 des Gebührengesetzes 1957 folgende Eingabegebühren an:
- Erwachsene € 80,--
- minderjährige Kinder unter 18 Jahren € 50,--
Die Konsulargebühren werden zum jeweils aktuellen Gegenwert in TND entrichtet. Die gültige Konsulargebührenliste können Sie hier einsehen.
Im Antrag ist der Grund des Aufenthaltes bekannt zu geben und genau zu bezeichnen. Das Vorliegen der erforderlichen Berechtigungen ist nachzuweisen.
Erforderliche Unterlagen
Fremdsprachige Dokumente müssen in beglaubigter deutscher Übersetzung beigelegt werden. Strafregisterauszug, Geburtsurkunde und erforderlichenfalls Heiratsurkunde mit überbeglaubigter Übersetzung im Original und Kopie.
Grundsätzlich erforderlich sind:
- Antragsformular pro Person (in deutscher Sprache ausgefüllt und eigenhändig unterfertigt, für jeden Aufenthaltszweck gibt es ein eigenes Formular!)
- gültiger Reisepass und eine Kopie des Reisepasses (der Reisepass muss mindestens 3 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein!)
- ein aktuelles Passfoto
- evtl. Heiratsurkunde
- Nachweis einer alle Risiken abdeckenden Kranken- und Unfallversicherung
- Nachweis über die gesicherte Unterkunft (z.B. Mietvertrag)
- Geburtsurkunde
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes
- Polizeiliches Führungszeugnis ( nicht älter als 3 Monate)
Wenn erforderlich, kann die Behörde im Einzelfall die Vorlage anderer oder zusätzlicher Dokumente auftragen.
Genaue Informationen sowie die Antragsformulare wie auch die dazugehörigen Ausfüllanleitungen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesministeriums für Inneres unter:
Eine Auflistung benötigter Dokumente zur Beantragung eines Aufenthaltstitels nach der Eheschließung mit einem/r österreichischen Staatsbürger/in finden Sie in deutscher Sprache als Download hier.
Beispiele für Zusatzerfordernisse je nach Aufenthaltszweck
- für den Zweck Studium:
Zulassungsbescheid einer österreichischen Universität oder (Fach-) Hochschule, eventuell Bestätigung des Österreichischen Akademischen Austauschdiensts (ÖAD) - für Aufenthaltstitel mit Erwerbstätigkeit oder Rot-Weiß-Rot-Karte:
Einzelsicherungsbescheinigung des Arbeitsmarktservice (AMS) oder Beschäftigungsbewilligung oder Werkvertrag / Dienstvertrag
Arbeitserlaubnis oder Befreiungsschein
Nähere Informationen dazu finden Sie im Migrationsportal. - für Gastforscher, Gastlehrer:
Aufnahmevereinbarung der zertifizierten Forschungseinrichtung - für Aupair-Kräfte:
Anzeigenbestätigung des Arbeitsmarktservice (AMS) im Original
Aupair-Vertrag
Führungszeugnis
Stand: März 2012
