Reisepass
In diesem Bereich erhalten Sie ausführliche Informationen zum Thema Reisepass inklusive der erforderlichen Antragsformulare.
Seit 30. März 2009 werden neue Sicherheitspässe mit Fingerabdruck ausgestellt. Gem. § 1 (1) PassG-DV muss jeder Passwerber bei Antragstellung persönlich an der Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in Tunis vorsprechen.
Bereits für Kinder müssen eigene Reisepässe beantragt werden. Kinderpässe von Minderjährigen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr werden ohne Fingerabdruck erstellt. Die Gültigkeitsdauer von Kinderpässen bzw. Pässen für Minderjährige ist abgestuft:
- für Kinder ab Geburt bis zwei Jahre: 2 Jahre
- für Kinder von zwei bis zwölf Jahren: 5 Jahre
- für Minderjährige von 12 bis 18 Jahren: 10 Jahre
Reisepassausstellung
Für die Ausstellung eines neuen österreichischen Reisepasses für Österreicherinnen/Österreicher (Zuständigkeit siehe unten) sind folgende Nachweise im Original vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Identitätsnachweis (z.B. amtlicher Lichtbildausweis)
- Heiratsurkunde - falls zutreffend
- Nachweis des akademischen Grades und/oder der Standesbezeichung – falls zutreffend
- alter Reisepass
- Meldenachweis (certificat de résidence, erhältlich bei der jeweiligen Polizeistelle)
- 1 EU-Passfoto (35 x 45 mm): bitte beachten Sie dazu die Passbildkriterien!
- Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses (siehe Downloads am Ende der Seite)
- Erklärung in Ergänzung des Antrages (siehe Downloads am Ende der Seite)
Hinweis: Tunesische Dokumente/Urkunden können nur mit Übersetzung eines beeideten Dolmetschers sowie einer Beglaubigung akzeptiert werden.
Zuständigkeit: Für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die ihren Wohnsitz im Nicht-EU-Ausland haben, kann die Ausstellung eines gewöhnlichen EU-Reisepasses/Personalausweises bei der zuständigen österreichischen Berufsvertretungsbehörde ihres Hauptwohnsitzes im Ausland, aber auch bei einer geographisch ihrem Wohnsitz näher gelegenen Botschaft bzw. einem Berufs(general)konsulat beantragt werden, auch wenn diese bzw. dieses sich nicht im Staat, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet, liegt.
Bitte bedenken Sie, dass Reisepässe in Österreich gedruckt werden und Sie daher mit einer Wartezeit von 2-4 Wochen rechnen müssen. Expresspässe sind momentan nur im Inland möglich.
Ende der Gültigkeit der Kindermiteintragungen im Reisepass der Eltern
Die Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils ist seit 15. Juni 2012 nicht mehr gültig. Nunmehr benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder - sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen Personalausweis.
Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zu dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit - allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.
Der Reisepass für Minderjährige (Kinderreisepass) ist bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellungen) gebührenfrei.
Konsulargebühren
- gewöhnlicher Reisepass: € 76,00
- gewöhnlicher Reisepass für Minderjährige bis 12 Jahren: € 30,00
Die Konsulargebühren sind zum jeweiligen Kassenwert in Landeswährung zu entrichten. Den aktuellen Gegenwert in TND entnehmen Sie bitte der Konsulargebührenliste.
Verlust des Reisepasses
Im Falle eines Passverlustes empfehlen wir eine umgehende Kontaktaufnahme mit der Botschaft. Sie werden ersucht, für Ihren gestohlenen oder abhanden gekommenen Reisepass bei der nächsten Polizeistelle eine Verlustanzeige (déclaration de perte) zu erstellen.
Sollte der Hauptwohnsitz nicht im Amtsbereich der österreichischen Botschaft Tunis liegen - z.B. während eines Urlaubs - kann von der Botschaft nur ein Notreisepass mit kurzer Gültigkeitsdauer zur Heimreise ausgestellt werden. Nach Rückkehr sollte bei der zuständigen Passbehörde des Hauptwohnsitzes schnellstmöglich ein neuer gewöhnlicher EU-Reisepass beantragt werden.
Formulare
Stand: März 2013
