Geburt
Für die Eintragung der Geburt von in Tunesien geborenen österreichischen StaatsbürgerInnen sind die tunesischen Standesämter (Municipalités) zuständig.
Die Botschaft empfiehlt, Auszüge aus dem Geburtenbuch gleich in die deutsche Sprache übersetzen und (über-)beglaubigen zu lassen, um für den österreichischen Rechtsbereich Gültigkeit zu erlangen.
Möchten Sie für das Kind einen Staatsbürgerschaftsnachweis und/oder Reisepass beantragen, finden Sie nähere Informationen unter den Rubriken "Staatsbürgerschaft" und „Reisepass“.
