Eheangelegenheiten
Eheschließung in Tunesien
Eine im Ausland geschlossene Ehe wird in Österreich anerkannt, wenn sie gemäß den Vorschriften des jeweiligen Gastlandes gültig geschlossen wurde. Diese Formvorschriften können in Tunesien beim zuständigen Standesamt (Municipalité) oder bei der tunesischen Botschaft in Wien erfragt werden. Auch die Österreichische Botschaft in Tunis ist für weitere Informationen gerne behilflich.
Will ein österreichischer Staatsbürger in Tunesien heiraten, bedarf er eines österreichischen Ehefähigkeitszeugnisses (nicht älter als 6 Monate). Für die Ausstellung ist jene österreichische Personenstandsbehörde (Standesamt) zuständig, in deren Amtsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat.
Die Österreichische Botschaft erstellt bei Vorlage des Originals eine französische Übersetzung, welche Sie anschließend beim zuständigen tunesischen Standesamt vorlegen können.
Wenn Sie eine solche Bestätigung benötigen, so legen Sie bitte folgende Unterlagen der Botschaft vor:
- Kopie des österreichischen Reisepasses
- Österreichisches Ehefähigkeitszeugnis
- Das diesbezügliche Merkblatt der ÖB Tunis bietet dafür zusammengefasste Informationen. Download Merkblatt zur Eheschließung mit tunesischen Staatsangehörigen
- Kosten: € 42,00; für den aktuellen Gegenwert in TND folgen Sie bitte dem Link Konsulargebührenliste
Auch wenn die tunesischen Behörden fallweise kein Ehefähigkeitszeugnis verlangen, wird dennoch dringend empfohlen, ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis ausstellen zu lassen. Dies kann insbesondere für die Klärung des künftigen gemeinsamen Familiennamens wichtig sein. In Vorbereitung auf die Eheschließung im Ausland wird auch empfohlen, sich vorab beim zuständigen Standesamt internationale Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) ausstellen zu lassen.
Vor der geplanten Eheschließung sollte das zuständige Standesamt in Österreich kontaktiert werden, um die Namensführung in der Ehe zu klären. Aus österreichischer Sicht richtet sich der Name österreichischer StaatsbürgerInnen nämlich nach österreichischem Recht. Eine Erklärung über den Familiennamen erst nach der Eheschließung ist nicht möglich.
Die österreichische Rechtsordnung sieht keine Eheschließung österreichischer StaatsbürgerInnen vor den österreichischen Vertretungsbehörden ("Konsularehe") vor.
Eine Registrierung der in Tunesien geschlossenen Ehe durch eine österreichische Behörde ist nicht vorgesehen. Die tunesische Heiratsurkunde sollte aber nach der Heirat beim örtlich zuständigen Standesamt in Österreich vorgelegt werden. Dazu muss diese jedoch durch einen beeideten Gerichtsdolmetsch in die deutsche Sprache übersetzt, beglaubigt und durch die Österreichische Botschaft in Tunis überbeglaubigt werden. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie bei der Österreichischen Botschaft in Tunis.
Bitte beachten Sie auch unser Informationsblatt hinsichtlich von Kindern, welche aus binationalen Ehen entstammen (insbesondere im Falle einer Scheidung): Download Informationsblatt
