Beglaubigung
Urkunden, die von einer amtlichen Stelle in Tunesien ausgestellt worden sind, bedürfen einer Überbeglaubigung, um in Österreich anerkannt zu werden.
Achtung: Eine österreichische Urkunde muss nach ihrer Ausstellung den innerstaatlichen Beglaubigungsweg in Österreich durchlaufen um in Tunesien anerkannt zu werden. Welche Behörde im Einzelfall nach Urkundenart für die Anbringung der Beglaubigungsvermerke zuständig ist, entnehmen Sie bitte der folgenden Homepage.
Verwendung einer tunesischen Urkunde in Österreich
In Tunesien ausgestellte Urkunden müssen zunächst von den jeweils zuständigen tunesischen Behörden beglaubigt werden. Erst nach der Beglaubigung durch das tunesische Außenministerium kann die Österreichische Botschaft eine Beglaubigung vornehmen. Hierzu ist die Vorlage des Originaldokuments (samt angeschlossener Übersetzung) notwendig. Die Konsulargebühren betragen € 40,00 pro Beglaubigung.
Beglaubigung von Unterschriften
Die Österreichische Botschaft beglaubigt die Unterschrift von Privatpersonen, soweit die Dokumente für Österreich bestimmt sind. Zur Beglaubigung der Unterschrift ist es unbedingt erforderlich, dass die Unterschrift persönlich vor dem Beamten geleistet wird. Zur Identitätsprüfung ist der Reisepass oder Personalausweis unbedingt vorzulegen. Die Konsulargebühren betragen € 40,00.
Beglaubigung der Richtigkeit einer Abschrift oder Kopie (Vidierung)
Die Österreichische Botschaft beglaubigt die Richtigkeit einer Abschrift oder Vervielfältigung. Hierzu müssen das Original des Dokuments und die Kopie an der Botschaft vorgelegt werden. Die Konsulargebühren betragen € 40,00.
Die Konsulargebühren werden zum jeweils aktuellen Gegenwert in TND entrichtet. Die gültige Konsulargebührenliste können Sie hier einsehen.
Stand: März 2012
