Wehrdienst
Männliche österreichische Staatsbürger, die das 17. Lebensjahr vollendet und das 51. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, unterliegen der allgemeinen Wehrpflicht in Österreich und müssen der Botschaft melden, wenn sie ihren Aufenthalt für länger als 6 Monate in das Ausland verlegt haben.
Reservisten, die den Wehrdienst vollständig abgeleistet haben, und Personen, die vom Wehrdienst ausgenommen wurden, sind davon nicht betroffen.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem folgenden Merkblatt.

