Übersetzungen
Eine Botschaft ist zur Anfertigung von Übersetzungen mit anschließender Beglaubigung nicht befugt.
In Japan bestehen zahlreiche Übersetzungsbüros, die auch Übersetzungen auf Japanisch - Deutsch anbieten und am besten im Internet zu finden sind.
Die Kanzlei des Vertrauensanwalts der Botschaft verfügt über eine Übersetzungsabteilung, deren Dienste Sie gegen das übliche Übersetzerhonorar beanspruchen können.
Sonderhoff & Einsel Law and Patent Office
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6-2, Marunouchi 1-chome
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Die Einrichtung des gerichtlich oder staatlich beeideten Übersetzers gibt es in Japan nicht. Sollte von Ihnen die Übersetzung durch einen derart beeideten Übersetzer verlangt werden, so müssten Sie sich an einen solchen in Österreich wenden. Gerichtsdolmetscherliste
