Strafregister
In verschiedenen Situationen kann eine Strafregisterbescheinigung erforderlich sein. Sie wird erfahrungsgemäß bei Bewerbungen, gewissen Anträgen bei Ämtern oder bei Gericht verlangt und muss möglichst aktuell sein. Sollten Sie eine Strafregisterbescheinigung aus Österreich benötigen, können Sie diese an der Botschaft beantragen. Kommen Sie mit Ihrem Reisepass und dem ausgefüllten Antrag, den Sie hier herunterladen können, persönlich zur Botschaft und das Dokument steht in wenigen Tagen zu Ihrer Verfügung.
Die Konsulargebühr beträgt € 42,-- und ist in Yen zahlbar.
Näheres zur Strafregisterbescheinigung bietet Ihnen der HELP-Amtshelfer.
Strafregisterbescheinigung per Internet
In Zusammenarbeit der Bundespolizeidirektion Wien, dem Bundesministerium für Inneres und der Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes wurde der elektronische Antrag zur Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung als E-Government-Verfahren umgesetzt.
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