Praktika und Volontariate
Über die Möglichkeit der Vergabe von Auslandspraktika an der Österreichischen Botschaft in Tokio wird jährlich jeweils im Spätherbst entschieden.
Für 2013 kann die Botschaft eine beschränkte Anzahl an Auslandspraktika anbieten.
Grundsätzlich kommen für Auslandspraktika nur österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich in Frage. Für Auslandspraktika können sich MaturantInnen, StudentInnen, FachhochschulabsolventInnen und UniversitätsabsolventInnen bewerben.
Die Dauer der Praktika beträgt zwischen zwei und drei Monaten. Für das Praktikum (40-Stundenwoche mit Anwesenheitspflicht) ist ein monatlicher Ausbildungsbeitrag vorgesehen. Dieser beträgt 50% des Monatsentgelts eines Vertragsbediensteten während der Ausbildungsphase (§ 72 Abs. 1 VBG) der Entlohnungsgruppe v1 bzw. v2.
Entlohnungsgruppe v1: Absolventen eines Diplom-, Master- oder Doktoratsstudiums und Absolventen eines Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines Fachhochschul-Diplomstudienganges (ab dem Datum/Tag der Verleihung des akademischen Grades)
Entlohnungsgruppe v2: sonstige Universitätsabsolventen, sonstige Fachhochschulabsolventen (z.B. Bachelor) und Absolventen einer höheren Schule (Reife- und Diplomprüfung bzw. Reifeprüfung)

