Personenausforschung
In Japan besteht ein amtliches Meldewesen, das mit dem österreichischen vergleichbar ist. Da jedoch personenbezogene Daten einem strengen Datenschutz unterliegen, erteilen japanische Behörden einer ausländischen Vertretung keine Auskünfte über Meldedaten.
Eine amtswegige Personenausforschung ist in Japan daher nicht zielführend.
Ausforschungsmöglichkeiten beschränken sich in der Praxis auf allgemein zugängliche Quellen wie Telefonverzeichnisse.
