Personalausweis
Der österreichische Personalausweis stellt in Japan kein gültiges Reisedokument dar. Sollten Sie dennoch einen Personalausweis benötigen, können Sie diesen an der Botschaft beantragen, wenn Sie in Japan Ihren Hauptwohnsitz haben. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich anlässlich einer Reise nach Österreich an der Bezirksverwaltungsbehörde des Aufenthaltsortes einen Personalausweis ausstellen zu lassen.
Zur Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie, sofern nicht aktuelle Unterlagen aus einem jüngeren Passantrag an der Konsularabteilung vorliegen, folgende Unterlagen
Antrag Personalausweis (pdf, 245.56 kb)
Erklaerung ERWACHSENE (doc, 75 kb)
ERKLÄRUNG MINDERJÄHRIGE (doc, 61 kb)
· ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular - die Unterschrift (Unterschriftsfeld rechts oben) darf nicht über das gekennzeichnete Feld hinausragen!
· Identitätsnachweis: Kopie der ersten Seiten Ihres aktuellen Reisepasses /Personalausweises
· Meldenachweis
· Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
· Geburtsurkunde
· falls verheiratet: Heiratsurkunde im Original
· falls geschieden: Scheidungsurteil
· zutreffendenfalls: Nachweis eines akademischen Grads
· 2 EU-Passbilder in Farbe oder schwarz/weiss (nach den ICAO-Normen)
· Konsulargebühr: EURO 62,-- bzw. EURO 27,- für Minderjährige die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
· bei Minderjährigen: Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis betreffend die Kinder (bei nicht aufrechter Ehe z.B. Gerichts-, Sorgerechtsbeschluss; für uneheliche Kinder ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt)
Personalausweise für Erwachsene sind 10 Jahre gültig und können nicht verlängert werden.
Gültigkeit von Personalausweisen für Kinder:
· für Kinder ab Geburt bis zwei Jahre: zwei Jahre
· für Kinder von zwei bis zwölf Jahren: fünf Jahre
· ab der Vollendung des zwölften Lebensjahres: zehn Jahre
Näheres zum Personalausweis finden Sie beim Amtshelfer (help.gv.at) .
