Notfälle und Krisen
In Notfällen steht Ihnen die Botschaft gerne mit Rat und Tat zur Verfügung, weist aber darauf hin, auf Grund Ihrer Stellung über keine Exekutivgewalt zu verfügen. Sie kann daher Polizei, Rettung, ärztliche Hilfe und Justizbehörden nicht ersetzen. Ebenso wenig kann sie für österreichische StaatsbürgerInnen in Japan eine Vertretung bei Gericht oder bei Ämtern übernehmen.
Die Botschaft Tokio führt eine Liste der ÖsterreicherInnen in Japan, die im Fall eines größeren Schadensereignisses eine wichtige Datenbank darstellt. Tragen Sie sich mittels Online-Registrierung in diese Liste ein. Sie unterstützen damit wesentlich die Bemühungen der Botschaft, einen Überblick über Anzahl und Aufenthalt der StaatsbürgerInnen im Land aufrecht zu erhalten und schaffen die Voraussetzung, bei Bedarf von der Botschaft kontaktiert werden zu können.
Bitte beachten Sie die Empfehlungen dieses Merkblattes für den Krisenfall im Ausland.
Sollten Sie sich in einer Notlage an die Botschaft wenden müssen, halten Sie bitte folgende Angaben bereit:
- Ihren Familien- und Vornamen
- Wo kann man Sie erreichen? (Telefonnummer, Mobiltelefon, e-Mail, Telefax)
- Wer ist betroffen? (Familien- und Vornamen, Geburtdatum und -ort)
- Was ist geschehen?
- Wann?
- Wo?
- Wer ist bereits befasst?
- Besteht ein Versicherungsschutz?
- Kontaktpersonen in Österreich
Bürgerservice und Bereitschaftsdienst
Den Bereitschaftsdienst der Botschaft Tokio erreichen Sie in Notfällen ausserhalb der regulären Dienstzeit und an Feiertagen unter Tel. 090 4600 0148.
Weiter steht im Notfall das Bürgerservice des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten unter der Tel. Nr. +43 501150 - 4411 DW (innerhalb Österreichs: 0501150 - 4411 DW) zu Ihrer Verfügung.
Finanzielle Notlage
Wenn Sie im Ausland in eine finanzielle Notlage geraten sind, die Sie nicht durch Beschaffung von Eigenmitteln mittels Banküberweisung oder mit Hilfe einer Überweisung über "Western Union" etwa von Angehörigen aus Österreich selber beheben können, wenden Sie sich an die Botschaft. Die Hilfestellung der Botschaft wird primär darauf gerichtet sein, Mittel entweder von Ihrem Bankkonto in Österreich oder von dritter Seite in Form einer Depoteinzahlung zu beschaffen.
Sie werden daher bei Ihrer Kontaktaufnahme mit der Botschaft um Unterstützungsquellen in Ihrem Angehörigen- und Bekanntenkreis gefragt werden.
