Lebensbestätigungen
Empfänger von Pensionen aus Österreich mit Wohnsitz im Ausland werden von der Pensionsversicherung in der Regel ein Mal jährlich um Übermittlung einer sogenannten Lebensbestätigung gebeten.
Diese Lebensbestätigung für Pensionszwecke wird Ihnen sehr gerne von der Botschaft gebührenfrei ausgestellt, erfordert aber Ihre persönliche Vorsprache mit dem Reisepass und dem Schreiben der Pensionsversicherung.
