Konsulargebühren
Einzelne Dienstleistungen der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland unterliegen dem Konsulargebührengesetz (KGG 1992) und sind daher gebührenpflichtig.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts, der auch die Tarifliste enthält.
Die Konsulargebühren werden auf diesen Webseiten zu einzelnen Amtshandlungen in Euro angegeben, können aber in Yen bezahlt werden. Die Umrechnung erfolgt zum Kassenwert des Yen, wie er vom BM für Finanzen monatlich festgelegt wird. Der Gegenwert in Yen wird Ihnen gerne auf Anfrage bekannt gegeben.
Bitte entrichten Sie die Konsulargebühren in bar.
