Führerschein
Die bloße Übersetzung des österreichischen Führerscheins berechtigt Sie nicht zum Lenken eines Kraftfahrzeugs in Japan.
Sie benötigen entweder einen internationalen oder einen japanischen Führerschein.
Der internationale Führerschein muss auf Grundlage des Genfer Abkommens über den Straßenverkehr (nicht nach dem Pariser Abkommen) ausgestellt sein.
Bei längerem Aufenthalt im Land empfiehlt es sich, den österreichischen in einen japanischen Führerschein umschreiben zu lassen. Eine Umschreibung ist innerhalb des ersten Aufenthaltsjahres zu beantragen. Zuständig ist die Führerschein-Prüfstelle Ihres Wohnsitzes in Japan. Sie müssen dazu keine Fahrprüfung ablegen. Erfordernisse:
- Reisepass und Nachweis Ihrer Aufenthaltsberechtigung in Japan
- Original und Übersetzung der österreichischen Lenkerberechtigung, die Sie von der Botschaft erhalten.
- Nachweis, dass Sie sich im Anschluss an den Erwerb des österreichischen Führerscheins noch mindestens drei Monate in Österreich aufgehalten haben. Erfahrungsgemäß wird ein Lebenslauf als Nachweis anerkannt, wenn er diese Angaben beinhaltet.
Um nähere Informationen wenden Sie sich in Tokio an das Samezu Licensing Office unter Tel. (03) 3474-1374.
