Visa-Information für österreichische Staatsangehörige
Als Inhaber eines österreichischen Reisepasses benötigen Sie bei folgenden Aufenthalten in Japan für eine Dauer bis zu 6 Monaten kein Visum:
Urlaub, Besuche bei Verwandten und Freunden; Teilnahme an Konferenzen; Geschäftsreisen (zu Markterhebungen, Pflege von Geschäftskontakten, Verhandlungen, Vertragsunterzeichnungen, Serviceleistungen an nach Japan gelieferten Anlagen und Maschinen); Teilnahme an Amateurbewerben oder ähnlichen Aktivitäten während eines kurzzeitigen Aufenthaltes in Japan.
Nach visumsfreier Einreise ist es zunächst gestattet, sich 90 Tage ab Grenzübertritt in Japan aufzuhalten. Wenn Sie sich länger als 90 Tage bis maximal 6 Monate in Japan aufhalten möchten, müssen Sie bei der für Ihren Aufenthalt örtlich zuständigen Fremdenbehörde (Immigration Bureau) die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Bei der Einreisekontrolle nach Japan können das Rückflugticket mit bestätigtem Weiterflug, Nachweise zum Zweck des Besuches (Einladung, Geschäftsunterlagen, Hotelbuchung, Angaben über eine Bezugsperson in Japan, etc.) und ein Nachweis über ausreichende Geldmittel für den geplanten Aufenthalt verlangt werden.
Ein Visum ist bei Einreise erforderlich, wenn Sie für eine Dauer von über 6 Monaten oder, unabhängig von der Dauer, zu Erwerbszwecken nach Japan einreisen möchten.
Nähere Auskünfte zu aufenthaltsrechtlichen Fragen erteilt die Japanische Botschaft in Wien oder die örtlich zuständige Fremdenbehörde, wenn Sie sich bereits im Lande aufhalten.
