Au Pair
Aufenthaltsrechtliche Fragen hinsichtlich einer Au-Pair-Tätigkeit in Japan richten Sie bitte an die Japanische Botschaft in Wien, oder, wenn Sie sich bereits im Lande befinden, an die Fremdenbehörde Ihres Aufenthalts in Japan. Diese japanischen Behörden sind für die verbindliche Beantwortung von Fragen zu diesem Bereich zuständig.
Die österreichische Botschaft kann bei der Vermittlung von Au-Pair-Stellen leider nicht behilflich sein.
