Arbeiten in Österreich
Zur Arbeitsaufnahme eines Drittstaatsangehörigen bedarf es grundsätzlich einer Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG). Diese ist vom künftigen Arbeitgeber beim Arbeitsmarktservice (AMS) zu beantragen.
Ausnahmen bestehen unter anderem für wissenschaftliches Personal an Universitäten, Fachhochschulen und den Forschungseinrichtungen in Österreich.
Näheres zur Beschäftigung von AusländerInnen erfahren Sie hier.
Der Aufenthalt in Österreich zur Ausübung einer Beschäftigung erfordert weiters einen Aufenthaltstitel. Dieser ist über die Botschaft im Land des Wohnsitzes zu beantragen. Im Antragsverfahren muss zu den allgemeinen Erfordernissen die Beschäftigungsbewilligung vorliegen.
