Soziale Sicherheit
Österreich verfügt über ein sorgfältig ausgebautes System sozialer Sicherheit und sozialer Fürsorge. Die soziale Betreuung beginnt bereits vor der Geburt und begleitet den Österreicher auf seinem gesamten Lebensweg. Viele Bereiche der Sozialfürsorge, wie Kindergärten, Schulen, Sonderschulen, Jugend - und Studentenheime, Altersheime, Wohnungsbau, Spitäler, Unfallschutz, Betriebshygiene usw. sind hoch entwickelt und waren beispielgebend für andere Staaten. Die Sozialgesetzgebung umfasst einen umfangreichen Versicherungsschutz bei Unfall, Krankheit einschließlich Operation, Entbindung und Kurgebrauch, Arbeitslosigkeit, Invalidität und Alter sowie die Versorgung Hinterbliebener.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub (Mindestdauer 5 Wochen). Erkrankt er, so wird der Lohn fortgezahlt oder er erhält Krankengeld aus der Sozialversicherung. Für Mütter gilt 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Beschäftigungsverbot. Ab dem Tag der Geburt eines Kindes können 2 Jahre Karenzurlaub (mit finanziellem Zuschuss und Kündigungsschutz) beansprucht werden. Für die Pflege eines nahen Angehörigen gibt es pro Jahr 1 Woche bezahlten Pflegeurlaub.
Die Arbeitszeit beträgt pro Tag 8 Stunden, pro Woche 40 Stunden und verteilt sich, so weit möglich, auf 5 Tage. Überstunden werden höher entlohnt. Kinderarbeit ist generell verboten; Jugendliche, Frauen und Mütter genießen als Arbeitnehmer besonderen Schutz. Arbeitsinspektorate kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften betreffend Arbeitsplatzgestaltung (u.a. Schutzmaßnahmen gegen Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle).
Bei Geburt eines Kindes wird eine staatliche Beihilfe gewährt. Darüber hinaus erhalten Personen mit Wohnsitz in Österreich, die für Kinder unterhaltspflichtig sind, Kinderbeihilfe.
