Politisches System
Österreich ist eine demokratische Republik. Daher werden das Staatsoberhaupt (der Bundespräsident) und die Gesetzgebungsorgane vom Volk gewählt. Der Schutz der Menschenrechte hat in der österreichischen Verfassung eine lange Tradition und auch gegenwärtig einen hohen Stellenwert. Das Staatsgrundgesetz von 1867 ist noch heute Bestandteil der österreichischen Verfassung. Im Laufe der Zweiten Republik wurde durch die Ratifizierung verschiedener Menschenrechtskonventionen die Menschenrechtsstandards und –schutz laufend verbessert. Österreich ist an der Weiterentwicklung der Menschenrechte im Rahmen der internationalen Organisationen, insbesondere in der UNO und im Europarat massgeblich beteiligt. Österreich hat sich als Nicht-ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat 2009/10 besonders für den Schutz von Zivilsten, Rechtsstaatlichkeit sowie Abrüstung und der Nichtverbreitung von Kernwaffen eingesetzt. Darüber hinaus hat sich Österreich um die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen 2011-2014 beworben, um sich besonders für die nachhaltige Umsetzung von Menschenrechten weltweit einzusetzen
Österreich ist ein Bundesstaat, dessen neun Gliedstaaten die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien sind. Wien ist zugleich Bundeshauptstadt. Die Gesetzgebung des Bundes wird von den beiden Kammern des Parlaments-dem Nationalrat und dem Bundesrat-ausgeübt, wobei letzterem die Vertretung der Interessen der Bundesländer obliegt. Die Gesetzgebung der Bundesländer wird von den Landtagen ausgeübt.
Die 183 Abgeordneten des Nationalrats werden alle vier Jahre vom Bundesvolk, die Mitglieder der Landtage von der Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes gewählt. Die Mitglieder des Bundesrates werden von den Landtagen entsandt. Die Gesetzgebungsprozesse im Rahmen der Mitgliedschaft in der Europäischen Union haben wesentlichen Einfluss auf die nationale Gesetzbebung. So ist Österreich verpflichtet, EU Rechtsakte direkt anzuwenden bzw. durch nationale Gesetzgebung entsprechend umzusetzen. Die Fachminister sind in den jeweiligen Ministerräten vertreten und so am Entscheidungsprozess beteiligt.
Die oberen Organe der Vollziehung des Bundes sind neben dem Bundespräsidenten die Mitglieder der Bundesregierung, deren Vorsitzender der Bundeskanzler ist. Oberstes Organ der Vollziehung der Länder sind die Landesregierungen, an deren Spitze ein Landeshauptmann steht.
