Politisches System
Österreich ist eine demokratische Republik. Daher werden das Staatsoberhaupt (der Bundespräsident) und die Gesetzgebungsorgane vom Volk gewählt. Den Staatsbürgern sind schon seit 1867 Grund - und Freiheitsrechte, z.B. die Glaubens - und Gewissensfreiheit, garantiert. Die Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten vom 4. November 1950 wurden von Österreich ratifiziert. Österreich zeichnet sich auch durch gelebte Solidarität aus - es hat in seiner jüngeren Geschichte im Umgang mit Schwächeren, Hilfesuchenden, politisch Verfolgten und Opfern von Krieg und Vertreibung immer wieder sein soziales Gewissen gezeigt und die Menschenrechte in die Tat umgesetzt.
Österreich ist ein Bundesstaat, dessen neun Gliedstaaten die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien sind. Wien ist zugleich Bundeshauptstadt. Die Gesetzgebung des Bundes wird von den beiden Kammern des Parlaments - dem Nationalrat und dem Bundesrat - ausgeübt, wobei letzterem die Vertretung der Interessen der Bundesländer obliegt. Die Gesetzgebung der Bundesländer wird von den Landtagen ausgeübt.
Die 183 Abgeordneten des Nationalrats werden alle vier Jahre vom Bundesvolk, die Mitglieder der Landtage von der Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes gewählt. Die Mitglieder des Bundesrates werden von den Landtagen entsandt.
Die oberen Organe der Vollziehung des Bundes sind neben dem Bundespräsidenten die Mitglieder der Bundesregierung, deren Vorsitzender der Bundeskanzler ist. Oberstes Organ der Vollziehung der Länder sind die Landesregierungen, an deren Spitze ein Landeshauptmann steht.
