Staatsbürgerschaft
Ausführliche Informationen zum Thema Staatsbürgerschaft finden Sie im
AuslandsösterreicherInnen-Ratgeber
oder im
HELP-Amtshelfer für Österreich
Selbstverständlich steht Ihnen auch die Österreichische Botschaft Tirana in staatsbürgerschafts-
rechtlichen Fragen gerne zur Verfügung.
Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Österreichische StaatsbürgerInnen mit Wohnsitz in Albanien, welche keinen Staatsbürgerschafts-
nachweis haben, können diesen bei der Botschaft mit dem unten stehenden Formular beantragen.
Leihmutterschaft
Leihmutterschaft ist in Österreich verboten (§ 2 und § 3 FMedG, Fortpflanzungsmedizingesetz idgF; BGBl. 275/1992).
Nach § 137b ABGB ist die Mutter eines Kindes immer diejenige Frau, die das Kind geboren hat; also die Leihmutter - und nicht die Bestellerin der Leihmutterschaft.
Das von einer ausländischen Leihmutter geborene Kind erwirbt nicht die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 7 Staatsbürgerschaftsgesetz 1885 idgF (BGBl. 311/1985) von der österreichischen Bestellerin der Leihmutterschaft.
Die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland können daher weder einen österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis, noch einen österreichischen Reisepass, noch einen österreichischen Personalausweis für das von einer ausländischen Leihmutter geborene Kind ausstellen.
Stand: Oktober 2011
