Staatsbürgerschaft
Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft:
Sie können als AuslandsösterreicherIn die Botschaft jederzeit mit für Sie wichtigen Staatsbürgerschaftsfragen befassen. Die Botschaft agiert in derartigen Fällen als verlängerter Arm der jeweils zuständigen Landesregierung. Staatsbürgerschaftsnachweise können z.B. bei Geburt eines die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung oder Verleihung besitzenden Kindes im Wege der Österreichischen Botschaft Tirana bezogen werden.
a) Erwerb durch Abstammung
b) Erwerb durch Verleihung
Achtung: Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Ausstellung eines Staatsbürgerschafts-nachweises innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes keine Konsulargebühren mehr an.
Downloaden Sie hier einen Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweise
