Reisepass
Reisepass

- Bild österreichischer ReisepaßFoto: ÖB Tirana
Ein Reisepass (oder Personalausweis) ist für den Grenzübertritt erforderlich und dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität.
Im Inland gilt der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis. Eine Reisepass-Neuausstellung ist in folgenden Fällen notwendig:
- alter Reisepass ist abgelaufen
- Namensänderung
- Reisepass gibt die Identität nicht wieder
- Verlust oder Diebstahl
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden (Verlängerungen sind nicht möglich).
Voraussetzung für die Ausstellung eines Reisepasses: Österreichische Staatsbürgerschaft
Hinweis: Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses können Sie bei der Österreichischen Botschaft in Tirana stellen, aber auch bei jeder anderen österreichischen Passbehörde. Ebenso nehmen einige österreichische Gemeinden Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Behörde weiter. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde. Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses müssen Sie persönlich stellen- eine Antragstellung per Post ist nicht zulässig. Seit 30. März 2009 werden im Rahmen der Reisepaßausstellung auch Ihre Fingerabdrücke abgenommen und in dem im Paß befindlichen Chip abgespeichert.
Was ist der Sicherheitspass mit Fingerabdruck?
Der Sicherheitspass mit Fingerabdruck ist, wie auch der bisherige Sicherheitspass, ein Reisedokument auf höchstem Sicherheitsniveau. Durch die Fingerabdrücke, die zukünftig bei der Passbeantragung erfasst und auf dem Passchip gespeichert werden, kann der Pass noch eindeutiger seiner Besitzerin oder seinem Besitzer zugeordnet werden. Damit ist die missbräuchliche Verwendung eines Reisepasses durch eine andere Person nahezu unmöglich.
Wo erhalte ich den Sicherheitspass mit Fingerabdruck?
Der Sicherheitspass mit Fingerabdruck kann (wie schon der Reisepass bisher) – unabhängig vom Wohnsitz – bei den Bezirkshauptmannschaften und den Magistraten sowie an Botschaften und Berufsgenralkonsulaten beantragt werden. Die Einbringung des Antrages ist auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde des Wohnsitzes möglich.
Wie und von welchen Fingern werden die Fingerabdrücke erfasst?
Die Fingerabdrücke werden im Zuge der Passbeantragung mithilfe von elektronischen Fingerabdruck-Scannern erfasst. Der Scanner macht dabei Bilder von zwei Fingern – in der Regel von den Zeigefingern – die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden. Erforderlichenfalls können die Fingerabdrücke anderer Finger (ausgenommen der kleinen Finger) herangezogen werden.
Müssen auch Kinder Fingerabdrücke erfassen lassen?
Bei Kindern werden Fingerabdrücke erst ab dem 12. Geburtstag erfasst.
Bei Antragstellung an der Botschaft benötigen Sie das Formular Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses. Die Bearbeitungszeit kann wegen des Umstandes, daß der Paß in Österreich hergestellt wird bis zu vier Wochen dauern.
Erforderliche Unterlagen:
Weder Reisepass noch Personalausweis sind vorhanden:
- amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ein Passbild (Hochformat) 35 x 45 mm nach bestimmten Passbildkriterien.
- eventuell Heiratsurkunde
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin
Kein Reisepass, aber Personalausweis ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ein Passbild (Hochformat) 35 x 45 mm nach bestimmten Passbildkriterien
Reisepass ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:
- abgelaufener Reisepass
- Geburtsurkunde
- ein Passbild (Hochformat) 35 x 45 mm nach bestimmten Kriterien
Reisepass ist vorhanden – Personaldaten haben sich geändert:
- abgelaufener Reisepass
- Geburtsurkunde
- ein Passbild (Hochformat) 35 x 45 mm nach bestimmten Passbildkriterien
- eventuell Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid
- eventuell Staatsbürgerschaftsnachweis
- eventuell urkundlicher Nachweis des akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin
Wurde der Reisepass gestohlen, benötigen Sie zusätzlich eine polizeiliche Diebstahlsanzeige. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.
Hinweis: Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat ( Schreibweisen etc.).
Kosten:
- Reisepass: 69,90 Euro
- Expresspass: 100 Euro
Paßausstellungsgebühren können in albanischen Lek zum jeweils geltenden Kassenwert beglichen werden.
Hinweis: Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, das heisst es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Zuätzliche Informationen:
Weitere Reisepässe
Bei Vorliegen und Glaubhaftmachung von persönlichen oder beruflich wichtigen Gründen, die den Besitz eines zweiten oder weiteren Reisepasses rechtfertigen, kann bei Vorliegen eines gültigen Reisepasses ein weiterer Reisepass mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von fünf Jahren beantragt werden. Die Pauschalgebühr für den weiteren Reisepass beträgt ebenfalls 69,90 Euro. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der Passbehörde.
Passversagung und Entziehung eines Reisepasses
Wenn der Passbehörde bei Neuausstellung Tatsachen bekannt werden, die eine Passversagung rechtfertigen, wird kein Reisepass ausgestellt (§ 14 Paßgesetz). Werden solche Tatsachen nach Ausstellung des Reisepasses bekannt, muss die Passbehörde den Reisepass entziehen (§ 15 Paßgesetz).
Rechtsgrundlagen
- Passgesetz (PassG)
- Passverordnung (PassV)
- Passgesetz-Durchführungsverordnung (PassG-DV)
Notpass
Der Notpass wird nur für bestimmte Anlassfälle ausgestellt. Beispiele sind:
- Sie verfügen vor einer wichtigen und unaufschiebbaren Reise über keinen Reisepass ( Sie haben Ihren Reisepass zu Hause vergessen bzw. verloren).
- Der Zeitraum, innerhalb dessen Sie den Reisepass benötigen, reicht für die Ausstellung eines neuen Reisepasses nicht aus.
- Sie benötigen den Reisepass nur für die Einreise in das Bundesgebiet, weil Ihr Reisepass im Ausland gestohlen wurde.
Der Notpass kann bei der Österreichischen Botschaft Tirana kurzfristig beantragt und ausgestellt werden.
Er ist nur für einen bestimmten eingeschränkten Zeitraum gültig.
Hinweis: Der cremeweiße Notpass wird ohne elektronischen Chip ausgestellt.
Voraussetzungen
- österreichische Staatsbürgerschaft
- Nachweis eines dringenden Grundes (durch Vorlage eines Flugtickets oder einer Hotelbestätigung)- Notpässe können nicht aufgrund von häufigen Geschäftsreisen als Ersatz für einen regulären Zweitpaß benatragt werden.
Verfahrensablauf:
Den Antrag auf Ausstellung eines Notpasses müssen Sie persönlich stellen.
Erfordernisse: Nachweis eines dringenden Grundes ( Flugticket, Hotelbestätigung, Verlust- oder Diebstahlsanzeige) Dokumente:
- ein noch vorhandener Identitätsausweis oder ein Identitätszeuge oder Glaubhaftmachung der Identität
- ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
Hinweis: Sollte die Beibringung des Staatsbürgerschaftsnachweises oder der Geburtsurkunde nicht möglich sein, kann ein Notpass nur dann ausgestellt werden, wenn die passausstellende Behörde die Daten bei den zuständigen Behörden einholen kann (ist unter Umständen abhängig von den Amtsstunden anderer Behörden).
Kosten:
- Notpass: 70 Euro
- Notpass für Kinder unter zwölf Jahren: 25 Euro
