Reisepass und Personalausweis
Reisepass
Alle Informationen und Formulare zur Beantragung eines österreichischen Reisepasses an der Botschaft finden Sie hier:
BITTE BEACHTEN SIE:
Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im österreichischen Reisepass eines Elternteils erlosch mit 15. Juni 2012. Seit diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder - sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen Personalausweis.
Das Prinzip "Eine Person - ein Pass" wurde von der Europäischen Union vor allem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.
In Anwendung dieser Vorschrift sind seit dem 15. Juni 2009 neue Kindermiteintragungen nicht mehr möglich. Bereits bestehende Kindermiteintragungen blieben bis einschließlich 14. Juni 2012 gültig. Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zu dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit - allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.
Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Kinderreisepass miteiner zweijährigen Gültigkeitsdauer und ab dem zweiten Geburtstag mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für zehn Jahr ausgestellt.
Zur Beantragung eines Reisepasses ist ausnahmslos das persönliche Erscheinen an der Österreichischen Botschaft Tirana erforderlich, auch von Säuglingen und Kindern bis zum Alter von 12 Jahren.
Die Neuausstellungen von österreichischen Reisepässen können von der Österreichischen Botschaft Tirana nur dann vorgenommen werden, wenn Sie in Albanien Ihren Hauptwohnsitz haben. Österreichische StaatsbürgerInnen mit Wohnsitz im Ausland haben zusätzlich die Möglichkeit, während eines Österreich-Aufenthaltes bei einer inländischen Behörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft) einen neuen Reisepass zu beantragen.
Die Reisepässe werden zentral in Österreich hergestellt, von wo sie im Wege des Außenministeriums an die Botschaft zur Ausfolgung an die PassantragstellerInnen weitergeleitet werden. Dieser mehrphasige Arbeitsablauf und die damit verbundenen Postwege bedingen längere Wartezeiten. Mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 4-5 Wochen muss daher gerechnet werden. Die Bearbeitungsdauer in Österreich kann von der Botschaft nicht beeinflusst und garantiert werden. Es wird daher empfohlen, die Antragstellung rechtzeitig durchzuführen.
Passverlust, Notpass
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Alle Informationen und Formulare zur Beantragung eines Notpasses an der Botschaft finden Sie hier:
Bitte beachten Sie: Von der Verwendung eines einmal als verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepasses im Falle der Wiederauffindung wird dringend abgeraten. Als gestohlen oder verloren gemeldete Reisedokumente werden zur Fahndung ausgeschrieben und auch im Falle eines Widerrufes der Ausschreibung kann es zu Schwierigkeiten/Einreiseverweigerungen kommen.
Personalausweis
Durch die Novellierung des Passgesetzes (BGBl. I Nr. 6/2009) ist die Beantragung von österreichischen Personalausweisen auch an österreichischen Botschaften, Berufsgeneralkonsulaten und ausgewählten Honorarkonsulaten möglich. Damit wurde eine langjährige Forderung von Auslandsösterreicher/innen und des Außenministeriums umgesetzt.
Alle Informationen und nötigen Formulare zur Beantragung eines Personalausweises an der Botschaft finden Sie hier:
Beantragung österreichischer Personalausweise im Ausland
Stand: August 2012
