Einreise & Aufenthalt
Einreise mit Visum
Wer der Sichtvermerkspflicht unterliegt, benötigt für die Einreise nach Österreich einen Einreise- oder Aufenthaltstitel.
Mit dem Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) für Österreich mit 1.12.1997 wurden neben einem, nur von einer österreichischen Vertretungsbehörde zu erteilenden, nationalen Einreisetitels (Visum D), auch schengeneinheitliche Visa geschaffen.
Schengenstaaten sind:
Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Island, Norwegen, Dänemark und Spanien; seit 20.12.2007 auch Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn; seit 12.12.2008 auch die Schweiz.
Zur Beantragung eines Visums ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers an der Botschaft erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann bei der Österreichischen Botschaft Tirana ein Visum beantragen können, wenn ihr Hauptreiseziel Österreich ist und Sie einen Hauptwohnsitz in Albanien nachweisen können.
Bei der Beantragung eines Visums vorzulegende Unterlagen (im Original+Kopie):
- ausgedruckter Auszug aus dem Familienbuch
- allfälliges Einladungsschreiben
- Nachweis eigener finanzieller Mittel (Bankbestätigung + Historie der letzten 3 Monate) oder Verpflichtungserklärung
- mindestens 3 Monate nach Ausreise gültiges Reisedokument + Kopie der ersten zwei Seiten dieses Passes
- Vorlage des vorherigen Reisepasses
- 2 aktuelle ICAO konforme Passfotos
- Antragsformular, vom Visumwerber in deutscher bzw. albanischer Sprache vollständig und in lateinischen Blockbuchstaben ausgefüllt und unterschrieben (bei minderjährigen Visawerbern Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)
- Minderjährige haben die Geburtsurkunde vorzulegen. Minderjährige, die alleine oder nur mit einem Elternteil reisen, benötigen zusätzlich eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Elternteils/e.
- Es wird darauf hingewiesen, dass in den Reisepass der Eltern miteingetragene Kinder eigene Anträge (inklusive Fotos) benötigen, die eigenständig vergebührt werden.
- eine Kranken- und Unfallversicherung, die folgende Kriterien erfüllt:
1. Deckungssumme mindestens EUR 30.000,-
2. gültig in allen Schengenstaaten (nur für Österreich ist nicht ausreichend)
3. Gültigkeitsdauer der Versicherung muss der Gültigkeitsdauer des Visums entsprechen
4. der Sitz der Versicherungsgesellschaft muss in Österreich oder eine EU-Staat liegen. Ehegatten und Kinder von EU- und EWR-Bürgern sind von der Versicherungspflicht befreit.
Sämtliche Dokumente in albanischer Sprache sind mit deutscher Übersetzung in Maschinschrift vorzulegen.
Je nach Reisezweck können unter Umständen noch zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Die Botschaft informiert Sie darüber bei Vorliegen des Antrages.
Gebühren
- Flughafentransitvisum A: EUR 60,-
- Reisevisum Kategorie C: EUR 60,-
- Visumgebühren für Drittstaatsangehörige, mit denen die Europäische Union ein Sichtvermerksabkommen abgeschlossen hat (dzt. Russische Föderation, Ukraine, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro): EUR 35,-
- Visum für Kinder im Alter von 6-12 Jahren: EUR 35,-
- Aufenthaltsvisum D : EUR 100,-
Die oben angeführten Gebühren sind in bar in Albanischen Lek, zu dem am Tag gültigen Kassenwert zu bezahlen (eine akutelle Liste ist im Konsulat ausgehängt). Es sind keine darüber hinausgehende Gebühren zu entrichten.
Langfristiger Aufenthalt in Österreich
Österreich hat mit der Rot-Weiß-Rot – Karte ein flexibles, neues Zuwanderungssystem eingeführt, das qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich ermöglicht.
Alle wichtigen Informationen über die Rot-Weiß-Rot – Karte, die sonstigen Arbeits- und Niederlassungsvoraussetzungen sowie eine umfassende Darstellung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Österreich finden Sie auf der Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Webseite des österreichischen Innenministeriums
Selbstverständlich steht Ihnen auch die Österreichische Botschaft in aufenthaltsrechtlichen Fragen zur Verfügung.
Antragstellung, Lage und Öffnungszeiten der Österreichischen Botschaft Tirana
Österreichische Botschaft Tirana
Rruga Frederik Shiroka 3
Tirana
Telefon: (+355/4) 22 74 855, 22 74 856
Fax: (+355/4) 22 33 140
E-Mail: tirana-ob(at)bmeia.gv.at
Öffnungszeiten zur Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln:
Montag bis Freitag von 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr, außer an österreichischen und albanischen Feiertagen
Zur Beantragung eines Visums oder Aufenthaltstitels ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Auf Wunsch kann ein Termin persönlich während der oben angeführten Öffnungszeiten, telefonisch oder schriftlich vereinbart werden.
Stand: Oktober 2011
