Ihre Reise nach Österreich
Albanische Staatsangehörige
Seit 15.12.2010 können albanische Staatsangehörige zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken bis zu einer Dauer von 90 Tagen pro Halbjahr VISAFREI in das Schengener Gebiet einreisen. Voraussetzung ist, dass Sie mit einem albanischen biometrischen Reisepass reisen. Auf Verlangen der Grenzkontrollstellen, müssen Sie Nachweise zur Finanzierung des Aufenthalts und der Reisekosten, sowie Nachweise zum Reisezweck erbringen können.
Sind Sie noch im Besitz eines nicht biometrischen Reisepasses, müssen Sie nach wie vor für jede Reise in das Schengener Gebiet ein Visum im Voraus beantragen (siehe Rubrik "Einreise und Aufenthalt").
Beabsichtigen Sie einen längerfristigen Aufenthalt in Österreich (länger als 3 Monate), müssen Sie weiterhin ein nationales österreichisches Visum (D) oder einen Aufenthaltstitel an der Botschaft beantragen (siehe Rubrik "Einreise und Aufenthalt").
Für Ihre Reise beachten Sie bitte folgendes:
Nach der visumfreien Einreise in das Schengener Gebiet sind Sie NICHT zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Zwischen Albanien und Österreich gibt es KEIN Sozialversicherungsabkommen. Im Falle ärztlicher Behandlung müssen Sie mit einer sofortigen Begleichung aller angefallenen Kosten rechnen. Es wird daher vor Reiseantritt zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung geraten.
FAQ zur Visaliberalisierung (Information der EU-Delegation in Tirana)
Infoblatt zur Visaliberalisierung (Information der EU-Delegation in Tirana)
Für in Albanien lebende, nichtalbanische Staatsangehörige gelten folgende Regelungen
Wer der Sichtvermerkspflicht unterliegt, benötigt für die Einreise nach Österreich einen Einreise- oder Aufenthaltstitel. Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann bei der österreichischen Botschaft ein Visum beantragen können, wenn ihr Hauptreiseziel Österreich ist und Sie einen Hauptwohnsitz in Albanien nachweisen können.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Einreise und Aufenthalt“.
KOSOVARISCHE STAATSANGEHÖRIGE mit kosovarischem Reisepass und Hauptwohnsitz Kosovo können ihren Schengen-Sichtvermerk entweder an der Schweizerischen Botschaft in Pristina oder aber an der Österreichischen Botschaft in Skopje beantragen. Ein Visum D oder ein Aufenthaltstitel für Österreich kann nur an der Österreichischen Botschaft Skopje beantragt werden.
Schengen-Vertretung für die Schweiz
Ab 01.09.2011 ist die Österreichische Botschaft Tirana für die Entgegennahme Ihres Visum-Antrages zuständig, wenn Sie kurzfristig (bis zu 90 Tage im Halbjahr) zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken in die Schweiz reisen möchten.
Weitere Informationen zur Erlangungen eines Visums finden Sie in der Rubrik „Einreise und Aufenthalt“.
Informationen zum längerfristigen Aufenthalt in der Schweiz finden Sie hier.
Schengen-Vertretung für Malta
Ab 15.11.2011 ist die Österreichische Botschaft Tirana für die Entgegennahme Ihres Visum-Antrages zuständig, wenn Sie kurzfristig (bis zu 90 Tage im Halbjahr) zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken nach Malta reisen möchten.
Weitere Informationen zur Erlangung eines Visums finden Sie in der Rubrik "Einreise und Aufenthalt".
Stand: Oktober 2011
