Visa-Erfordernisse
I. Touristenvisum/Kurzaufenthalt bis zu 90 Tagen
Bitte beachten Sie, dass israelische Staatsangehörige für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen (ohne beabsichtigter Beschäftigung) kein Visum benötigen. Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, kontaktieren Sie bitte die Botschaft um festzustellen, ob Sie ein Visum benötigen. Seit 1995 werden Touristenvisa als Schengen-Visa ausgestellt. Mitgliedstaaten des Schengen-Übereinkommens sind zur Zeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien und Ungarn
Wann soll ich das Visum an der Österreichischen Botschaft beantragen?
Sie sollen es beantragen, wenn Österreich Ihr Haupt- oder einziger Zielort ist - in Ermangelung eines Hauptreisezieles, wenn Österreich das Land Ihrer ersten Einreise in den Schengenraum ist. Bitte beachten Sie, dass Ihr Visum persönlich an der Botschaft beantragt werden muss. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Nationalität bzw. dem Wohnsitz des Visumantragstellers; für Palästinenser z. B. beträgt die Bearbeitungsdauer bis zu vier Wochen.
Visagebühr
Die Visagebühr von 60€ in bar (Eingenommen in Shekel) kann nicht refundiert werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt
Pass/Reisedokument
Unterschrieben, nach Ablauf der Gültigkeit des beantragten Visums noch mind. 3 Monate gültig. Das israel. Wiedereinreisevisum muss – wenn benötigt – nach Ablauf der Gültigkeit des beantragten Visums noch mind. 2 Monate gültig sein.
Beweis des Reisezweckes
Einladungsschreiben
Visa Antragsformular
Vollständig ausgefüllt, unterschrieben mit 2 identischen Passfotos (Fotomustertafel)
Flugticketreservierung
Vor Visa Abholung muss eine Zahlungsbestätigung sowie das bestätigte Ticket über den Hin- und Retourflug vorgelegt werden.
Krankenversicherung
Für die gesamte Reisedauer (alle Risiken abdeckende) Kranken- und Unfallversicherung (Mindestdeckungssumme USD 35.000,- ohne Selbstbehalt), für alle Schengen Staaten gültig
Unterkunft
Hotelreservierung für den gesamten Aufenthalt (Vor Visa Abholung muss eine Zahlungsbestätigung vorgelegt werden).
Bei privater Unterbringung sind eine Bestätigung, ein Meldezettel sowie eine Passkopie des Gastgebers vorzuweisen
Nachweis der finanziellen Mittel
elektronische Verpflichtungserkärung (EVE)
Kontoauszüge und Lohnzettel der letzten 3 Monate, Kreditkarten, Traveler´s cheques, Arbeitsbestätigung über das aufrechte Beschäftigungsverhältnis bzw. Inskriptionsbestätigung der Universität/Schule (eventuell auch Nachweis über Immobilienbesitz)
Visumantrag für Kinder
Unterschrift beider Erziehungsberechtigten falls beide Obsorge berechtigt sind.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den oben angeführten Unterlagen um Mindesterfordernisse handelt; im Einzelfall können weitere, zusätzliche Dokumente verlangt werden. Die Botschaft kann nur Anträge entgegennehmen, welche vollständig und leserlich in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wurden.
