Verhaftung
Bei einer Verhaftung oder sonstigen Freiheitsbeschränkung verlangen Sie sofort die Verständigung der Österreichischen Botschaft. Die konsularischen Vertretungen Österreichs helfen Ihnen bei der Benachrichtigung der Angehörigen und haben das Recht, Sie in der Haft zu besuchen und mit Ihnen zu korrespondieren.
Eine rechtliche Vertretung in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren durch die konsularischen Vertretungen ist nicht möglich. Die Botschaften können in schwebende Gerichtsverfahren nicht eingreifen, achten aber darauf, dass keine Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten erfolgt und alle Möglichkeiten der Verteidigung ausgeschöpft werden.
