Strafregisterbescheinigung
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Ausstellung eines Gewerbescheins, Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein. Sie können die Strafregisterbescheinigung bei der Österreichischen Botschaft in Tel Aviv beantragen:
Erforderlich:
- Antragsformular-Strafregisterbescheinigung
- Reisepass oder Personalausweis
- Konsulargebühren (aktueller NIS-Gegenwert von € 42,-- bar zu entrichten)
Der/Die AntragstellerIn hat zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine dritte Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.
Strafregisterbescheinigung per Internet
In Zusammenarbeit der Budespolizeidirektion Wien, dem Bundesministerium für Inneres und der Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes wurde der elektronische Antrag zu Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung als E-Government-Verfahren umgesetzt. Informationen zu Strafregisterbescheinigung online finden Sie auf www.help.gv.at (Stichwort: Strafregister)
Strafregisterauszug in Israel:
Ein israelischer Strafregisterauszug kann bei jeder Polizeidienststelle beantragt werden.
Der Strafregisterauszug wird nicht dem Antragsteller übermittelt, sondern ergeht direkt an die Behörde, für die das Dokument bestimmt ist.
Erforderlich:
- ID-Karte bzw. Reisepass
- Lichtbilder (2 Stück)
