Scheidung
Allgemeine Informationen zum Thema "Scheidung" erhalten sie unter www.help.gv.at (Stichwort: Scheidung).
Zuständig für Scheidungsverfahren sind die Behörden des Landes, in dem beide Eheleute wohnen oder zuletzt gemeinsam gewohnt haben.
Damit die Entscheidung einer ausländischen Behörde über die Scheidung in Österreich gültig ist, muss ein Anerkennungsantrag gestellt werden. Hiezu benötigen Sie (im Original):
- Scheidungsurteil mit Bestätigung der Rechtskraft (final decree)
- Übersetzung in die deutsche Sprache
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Antragsformular: Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils
