Österreichischer Reisepass
Ender der Gültigkeit der Kindermiteintragungen im Reisepass der Eltern
Die Gültigeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils erlischt mit 15.Juni 2012. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen gültigen Reisepass oder - sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen Personalausweis.
Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zu dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit - allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.
Ab dem 30. März 2009 werden nur noch biometrische Sicherheitspässe mit Fingerabdruck hergestellt. Die Fingerabdrücke werden in der Regel von beiden Zeigefingern elektronisch erfasst.
Bei Kindern werden Fingerabdrücke erst ab dem 12. Lebensjahr erfasst.
Gültigkeitsdauer von Kinderpässen bzw. Pässen für Minderjährige:
für Kinder ab Geburt bis zwei Jahre: 2 Jahre
für Kinder von zwei bis zwölf Jahren: 5 Jahre
für Minderjährige von 12 bis 18 Jahren: 10 Jahre
Seit 1. Jänner 2008 sind Amtshandlungen, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, also Reisepässe für Neugeborene, sofern sie innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt beantragt werden, von den Konsulargebühren befreit und damit gebührenfrei. (Novelle des Konsulargebührengesetzes lt BGBl. l Nr. 62/2008).
Ausführliche Informationen (FAQs) zum neuen Sicherheitspass mit Fingerabdruck, finden Sie unter http://www.bmi.gv.at/reisepass/
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag für einen neuen Reisepass mindestens 3 Monate vor Ablauf des alten Reisepasses zu stellen.
WICHTIG: Eine Antragstellung ist nur persönlich bei der Botschaft in Tel Aviv möglich
Mit der neuen Generation der Pässe europäischer Staaten wird die Sicherheit der Reisedokumente auf ein völlig neues Niveau gehoben. Österreich befindet sich unter den Ländern, die bereits die neuen biometrischen Reisepässe mit Chip eingeführt haben.
Die Aufnahme von Passdaten in einem Chip im neuen Sicherheitspass hat das Ziel, die Fälschung und die missbräuchliche Verwendung von Reisedokumenten zu verhindern und damit einen Beitrag im Kampf gegen internationalen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Menschenhandel zu leisten.
Diese Pässe erfüllen alle internationalen Sicherheitsstandards und können in Zukunft auch weiterhin für weltweite Reisen genutzt werden. Hohe Qualität benötigt jedoch auch einen höheren technischen Aufwand und in Folge bedauerlicherweise auch mehr Zeit.
Um der geforderten Qualität Rechnung zu tragen werden die Dokumente zentral in Österreich hergestellt, von wo sie im Wege des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten an die jeweils zuständige Vertretungsbehörde im Ausland einzeln zur Ausfolgung an die PassantragstellerInnen weitergeleitet werden. Dieser mehrphasige Arbeitsablauf und die damit verbundenen Postwege bedingen längere Wartezeiten, für die Sie bereits im voraus um Verständnis ersucht werden.
Erforderliche Nachweise für die Ausstellung/Änderung/Ergänzung eines österr. Reisepasses:
- ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei den Vertretungsbehörden)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde - soferne zutreffend
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis eines akademischen Grades - soferne zutreffend
- Nachweis des Hauptwohnsitzes nach den örtlichen Gegebenheiten, z.B.Aufenthaltstitel, Meldebestätigung etc...
- amtlicher Lichtbildausweis oder Identitätszeuge
- zwei gleiche Passbilder nach ICAO Standard
- ggf. Bestätigung des israelischen Innenministeriums über die Nichtannahme der israelischen Staatsangehörigkeit bzw.
Bestätigung des israelischen Innenministeriums, auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmung die israelische Staatsangehörigkeit angenommen wurde - israelische Militärdienstzeitbestätigung (wenn Antragsteller über 18 Jahre alt)
- Bei Passverlust/Diebstahl: Polizeiliche Verlust/Diebstahlsmeldung
- alter Reisepass
Wichter Hinweis: israelische Personenstandsurkunden (Originale von: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden,.... ) müssen mit einer Apostille des israelischen Außenministeriums versehen sein. Hebräische Dokumente brauchen zusätzlich eine notariel beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache.
Zu entrichtende Konsulargebühren:
Ausstellung eines neuen Reisepasses sowie eines Kinder-Reisepasses mit Chip: 70,- Euro
Reisepässe für Kinder unter 12 Jahre: 30,-- Euro
Änderung einer Eintragung bzw. Ergänzung: 25,- Euro
Sämtliche Gebühren sind in Israelischen Shekel in bar zu bezahlen. Kreditkarten bzw. Schecks können nicht akzeptiert werden.
zusätzliche Hinweise:
Das Antragsformular muss dem Vordruck entsprechend vollständig, genau und gut leserlich (Blockschrift, sofern nicht Maschinenschrift verwendet wird) ausgefüllt werden.
Bei Antragstellung ist die persönliche Vorsprache notwendig. Minderjährige Kinder müssen gemeinsam mit dem gesetzlichen Vertreter vorsprechen.
Mit einer Bearbeitungsdauer von ca. zwei bis drei Monaten ist zu rechnen.
