Registrierung an der Botschaft
Personen, die sich länger im Ausland aufhalten (mehr als drei Monate), wird empfohlen, sich bei der österreichischen Botschaft zu melden. Eine Verpflichtung hiezu besteht nicht (Ausnahme: Stellungspflicht beim Bundesheer!).
Registrierung
Hinweis:
Um vom Ausland aus an bundesweiten Wahlen in Österreich (Bundespräsidentenwahlen, Nationalratswahlen) sowie an Landtagswahlen in Niederösterreich und Wahlen zum EU-Parlament teilnehmen zu können, ist die Eintragung in die Wählerevidenz notwendig, falls Sie in Österreich an keinem Hauptwohnsitz amtlich gemeldet sind.
Weitere Informationen finden Sie unter:
