Personenausforschung in Israel
Die Möglichkeiten, eine Person, die sich in Israel aufhält, auszuforschen, sind mangels eines zentralen Melderegisters begrenzt. Es besteht – im Gegensatz zu Österreich – keine gesetzliche Meldepflicht.
Viele Personen sind im öffentlichen Telefonbuch erfasst. Für eine erfolgreiche Ausforschung muss zumindest der Familienname und die Region, in der sich die gesuchte Person aufhalten soll, bekannt sein. Die Telefonnummer der israelischen Telefonauskunft (Bezeq) lautet 144. Auskünfte werden in hebräischer und auch englischer Sprache gegeben.
Ein an eine konsularische Vertretung gerichtetes Ersuchen um Personenausforschung ist – unabhängig vom Resultat – auf jeden Fall gebührenpflichtig und kostet mindestens € 24,00 (Shekel-Gegenwert in bar). Bei umfangreichen Nachforschungen kommen noch die Kosten für die Sachauslagen hinzu. Um eine zielführende Ausforschung durchzuführen ist neben den Personaldaten auch die Nummer der israelischen ID-Karte des Auszuforschenden unbedingt erforderlich.
Personenausforschung in Österreich
Um die neue Adresse einer Person ausfindig zu machen, wendet man sich
in den Bundesländern: an den Meldeservice der Gemeindeämter
in Wien: an den Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter
Für Auskünfte unter Inanspruchnahme des Zentralen Melderegisters (ZMR) ist es überdies erforderlich, dass der/die AntragstellerIn zumindest folgende Daten des/der Gesuchten angeben kann:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum
- ein zusätzliches Merkmal, d.h. einen Bestandteil der Meldedaten (= Daten, die auf dem Meldezettel vermerkt sind).
Das Ansuchen um Meldeauskunft kann persönlich, schriftlich oder durch eine Vertrauensperson beim Zentralen Melderegister erfolgen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/94/Seite.940000.html
