Notfälle
In Notfällen steht Ihnen die Österreichische Botschaft Tel Aviv gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass die Österreichische Botschaft über keine Exekutivgewalt verfügt, also Polizei, Rettung, ärztliche Hilfe und Justizbehörden nicht ersetzen kann. Weiters kann sich die Botschaft nicht in laufende Verfahren einmengen, sie achtet allerdings darauf, dass die Grundwerte und Menschenrechte nicht verletzt werden.
Wenn Sie eine konsularische Vertretung in einem Notfall kontaktieren, halten Sie bitte folgende Angaben bereit: ·
- Ihren Familien- und Vornamen ·
- Wo kann man Sie erreichen? (Telefonnummer, Mobiltelefon, Telefax) ·
- Wer ist betroffen? (Familien- und Vornamen, Geburtdatum und –ort) ·
- Was ist geschehen? ·
- Wann? ·
- Wo? ·
- Wer ist bereits befasst? ·
- Besteht ein Versicherungsschutz? ·
- Kontaktpersonen in Österreich
In Notfällen können Sie das Bürgerservice des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten rund um die Uhr unter der Telefonnummer +43 50 11 50 4411 (innerhalb Österreichs: 0 50 11 50 4411) erreichen.
Für dringende Notfälle hat die Österreichische Botschaft in Tel Aviv ausserhalb der Bürozeiten, an Wochenenden und österreichischen Feiertagen (sowie am israelischen Unabhängigkeitstag und Yom Kippur) einen Bereitschaftsdienst eingerichtet, der unter der Mobilttelefonnummer ++972 (0)54 7921 892 erreichbar ist.
Bei weniger dringlichen Anliegen besteht die Möglichkeit, außerhalb der Dienstzeiten eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Sie werden nach Möglichkeit so rasch wie möglich zurückgerufen.
Finanzielle Notlage
Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten sind, bitten Sie Ihre Angehörigen in Österreich Ihnen mit Hilfe von Western Union Geld zu überweisen. Dies ist dank moderner Technik innerhalb weniger Minuten möglich. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 1800 213 141 erfahren Sie die nächstgelegene Auszahlungsstelle in Israel (die meisten israelischen Postämter können WU-Überweisungen durchführen). In Österreich können sich Ihre Angehörigen z.B. an jedes Postamt wenden.
