Lebensbestätigung
Lebensbestätigungen dienen vorwiegend als Nachweis darüber, dass im Ausland lebende Bezieher von Pensionen, Renten, Erziehungsbeiträgen und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.
Grundsätzlich kann die Person, deren Leben bestätigt werden soll, persönlich bei der nächstgelegenen konsularischen Vertretung vorsprechen und dort ihre Identität nachweisen. In Israel kann eine Lebensbestätigung auch vom israelischen Innenministerium oder von einem Notar (gebührenpflichtig) bestätigt und direkt an die österreichische Behörde übermittelt werden.
Ist die Person bettlägerig und kann sich deshalb nicht persönlich zu einer konsularischen Vertretung oder zum Notar begeben, kann die Lebensbestätigung nur vom Israelischen Innenministerium bestätigt werden.
