Eheschließung
Eine von einem österreichischen Staatsbürger oder einer österreichischen Staatsbürgerin im Ausland geschlossene Ehe ist in Österreich dann gültig, wenn die für die Eheschließung vorgesehenen Formvorschriften jenes Staates eingehalten werden, in welchem die Ehe geschlossen wird. ÖsterreicherInnen müssen sich daher bei einer beabsichtigten Eheschließung im Ausland an die nach den Gesetzen des Gastlandes zuständige Behörde wenden.
Die Website des Außenministeriums enthält ebenfalls Informationen betreffend Eheschließung im Ausland.
(Stand:April 2012)
